Behördliche Datenschutzbeauftragte

Behördliche Datenschutzbeauftragte sind die Ansprechpartner:innen der Beschäftigten in den Dienststellen in allen Fragen des Datenschutzes. Sie haben weisungsfrei zu überprüfen, ob die Dienststelle dem Schutz personenbezogener Daten ausreichend Rechnung trägt. Wir beraten behördliche Datenschutzbeauftragte zu den sich ständig wandelnden datenschutzrechtlichen Vorgaben und der sich ausdifferenzierenden Rechtsprechung und vertreten sie gegenüber der Dienststelle.

Insbesondere beraten wir Sie zu:

  • Bestellung als Datenschutzbeauftragter
  • Schulungen
  • Kostenübernahme für Arbeitsmittel
  • Auskunftsansprüchen gegenüber der Dienststelle
  • Weisungsfreiheit
  • Abberufung