Internationales Dienstrecht

Das internationale Dienstrecht regelt das Beschäftigungsverhältnis zwischen internationalen Organisationen und ihren Beamt:innen bzw. Vertragsbediensteten. Es gehört zum internationalen Recht. Es basiert nicht auf dem Recht von einzelnen Mitgliedstaaten einer internationalen Organisation. Vielmehr besteht es aus dem jeweils eigenen normierten internen Dienstrecht der betreffenden Organisation, z.B. dem Beamtenstatut des Europäischen Patentamtes (EPA) oder dem Beamtenstatut der EU, den individuellen dienstvertraglichen Regelungen sowie allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Nationales Recht ist auf internationale und supranationale Organisationen regelmäßig nicht anwendbar. Zudem genießen diese Organisationen Immunität vor nationalstaatlichen Gerichten.

Wir beraten und vertreten Beamt:innen und Vertragsbedienstete internationaler Organisationen oder der EU bei Konflikten mit ihrem Dienstherrn. Ebenso beraten und unterstützen wir Interessenvertretungen und Gewerkschaften der internationalen Bediensteten. Wir setzen Ihre Rechte sowohl in internen Verfahren vor den jeweils zuständigen Gremien (Beschwerdeausschüsse, Disziplinarausschüsse) als auch vor internationalen Gerichten, wie z.B. dem Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf oder vor Gerichten der EU durch.

Selbstverständlich helfen wir auch Ortskräften, die nach nationalem Arbeitsrecht beschäftigt werden, bei der Durchsetzung ihrer Rechte.