Beweisaufnahme zum Anschlag in der Keupstraße hat begonnen.

Presseerklärung des Nebenklagevertreters Rechtsanwalt Peer Stolle vom 12. Januar 2015

Beweisaufnahme zum Anschlag in der Keupstraße hat begonnen.

Im Mittelpunkt der Beweisaufnahme wird im Januar der Nagelbombenanschlag des NSU vom 9. Juni 2004 in der Keupstraße in Köln stehen. Laut Anklageschrift sollen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am Tattag eine Nagelbombe mit einem Fernzünder auf einen Fahrrad in der migrantisch geprägten Keupstraße in Köln-Mühlheim platziert haben, deren Explosion verheerende Schäden angerichtet hat. 22 Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Geladen für den heutigen Tag waren drei Beamte vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, die als Mitglieder des Sachgebietes Brand/Sprengstoff mit den ersten Ermittlungen am Tatort beauftragt waren.

Der erste Zeuge, der Sachgebietsleiter war, berichtete von der Rekonstruktion der Bombe, wie sie sich aus den aufgefundenen Beweismitteln ergab. In einem Hartschalenkoffer, der normalerweise für die Aufbewahrung von Motorradhelmen benutzt wird, befand sich eine handelsübliche Campinggasflasche, in der sich mindestens fünf kg Schwarzpulver befand. In dem Hartschalenkoffer befand sich weiterhin eine große Menge von zehn cm langen Zimmermannsnägeln als Splittermaterial. Am Tatort wurden über 700 noch ganze Nägel sowie eine Vielzahl an Nagelstücken gefunden, so dass von einer noch höheren Anzahl von Nägeln ausgegangen werden muss. Die Zündvorrichtung befand sich in einer ebenfalls am Fahrrad abgebrachten Fahrradtasche.

Die Explosion hatte eine solch starke Wirkung, dass Schäden noch 200 m vom Detonationsort der Bombe entfernt festgestellt wurden. Die Zimmermannsnägel wurden teilweise über die Häuserzeile geschleudert.

Der zweite Beamte hat anhand von Lichtbildmappen die Schwere der Sachschäden dokumentiert. (Schau-)Fensterscheiben wurden zerstört, in Häuserfassaden und abgestellten Kfz steckten teilweise Zimmermannsnägel, überall lagen Metallsplitter von der Gasflasche in unterschiedlicher Größe. Seine Vernehmung wird am morgigen Tag fortgesetzt.

Der dritte Beamte hat anhand von Lichtbildmappen die Art der Tatortvermessung dargestellt und erläutert. So wurden u. a. auch die Videoaufnahmen von Viva, auf den offensichtlich Mundlos und Böhnhardt mit Fahrrädern zur Tatzeit aufgenommen worden waren, vermessen. Zu der eigentlichen Vermessungsmethode, mit der u. a. die Körpergröße der auf dem Video abgebildeten Männer ermittelt wurde, konnte der Beamte allerdings keine konkreten Angaben machen, da dafür sein Kollege, der auch "Vermessungspapst" genannt werde, der Experte sei. Die Vernehmung des Beamten war daher schnell zu Ende; der Senat wird nun seinen Kollegen laden.

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