Heilung einer verfahrensfehlerhaften Ladung zur Betriebsratssitzung

Eine mangels Übermittlung der Tagesordnung verfahrensfehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung könne, so das Bundesarbeitsgericht, durch die im Übrigen ordnungsgemäß geladenen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats in der Betriebsratssitzung geheilt werden, wenn dieser beschlussfähig sei und die Anwesenden einstimmig beschließen, über einen Regelungsgegenstand zu beraten und abzustimmen. Nicht erforderlich sei, dass an dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 15.4.2014, 1 ABR 2/13 (B)

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