„Ich kann mich daran nicht erinnern“.

Pressemitteilung der Nebenklägervertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle v. 2. Juli 2014

„Ich kann mich daran nicht erinnern“.
Der Zeuge Enrico Th., ein früherer Weggefährte von Uwe Böhnhardt und mutmaßliches Glied in der Beschaffungskette der Ceska, hat heute offensichtlich vor Gericht eine uneidliche Falschaussage abgegeben.

Im Mittelpunkt des heutigen Hauptverhandlungstages stand die Fortsetzung der Vernehmung des Zeugen Einrico Th., einem Jugendfreund von Uwe Böhnhardt, der u. a. in die Beschaffung der Ceska verwickelt gewesen sein soll. Er wurde schon zweimal vor dem Senat vernommen, heute wurde seine Vernehmung vor allem durch die Nebenklage fortgesetzt.

Der Zeuge war erkennbar nicht gewillt, wahrheitsgemäß auszusagen. So „antwortete“ er beispielsweise auf die Fragen, ob er sein Navigationsgerät oder seinen PKW mal verborgt habe, ob er mit dem Zeugen M., der auch in die Ceska-Beschaffung verwickelt sein soll und den der Zeuge Th. in den letzten zwei Monaten besucht hat, über die gegen sie erhobenen Vorwürfe der Tatwaffenbeschaffung und über die Vernehmung hier vor dem OLG gesprochen habe, immer wieder mit „Daran kann ich mich nicht erinnern.“ oder „Daran habe ich keine Erinnerung.“ Er konnte sich auch nicht erinnern, ob er mal Waffen bei sich gelagert oder mit scharfen Waffen geschossen habe, ob er für die Polizei oder den Verfassungsschutz als Informant gearbeitet und eine Verpflichtungserklärung unterschrieben habe. Die Bundesanwaltschaft stelle daraufhin den Antrag, einige der offensichtlich wahrheitswidrigen Antworten des Zeugen protokollieren zu lassen, da der Anfangsverdacht auf eine uneidliche Falschaussage gegeben sei. Über den Antrag hat der Senat in der Sitzung nicht entschieden.
   
Am Vormittag wurde aber zunächst ein weiterer Beamter des BKA, der den Nazikader des verbotenen Blood&Honour-Netzwerkes, Thomas Starke, jetzt M., vernommen hatte, angehört. Thomas M. war zentrale Figur der Chemnitzer Neonazi-Szene und erster Anlaufpunkt des Trios nach dessen Untertauchen 1998. Vor dem Oberlandesgericht hatte er seine Aussage mit der Begründung verweigert, er könne sich dadurch selbst belasten.

Im Anschluss daran wurde von Vertretern der Nebenklage der Antrag gestellt, dass der Senat darauf hinwirken solle, dass die Einstufung von Akten des Thüringer Untersuchungsausschusses als „Geheim“ aufgehoben wird, da diese Akten für die für den 15.-17. Juli 2014 anstehende Vernehmung des Zeugen Tino Brandt von zentraler Relevanz sind. Solange sie allerdings als „Geheim“ eingestuft sind, können sie von den Verfahrensbeteiligten faktisch nicht im Prozess verwendet werden.

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