„Kein Schlusswort“ – Plädoyers im NSU-Prozess als Buch erschienen

Seit fast fünf Jahren dauert der sogenannte NSU-Prozess vor dem OLG München an. Im Herbst/Winter 2017 wurden die Plädoyers der Nebenklage gehalten. Ein Teil der Plädoyers wurde nun als Buch veröffentlicht.

Der Band, der im VSA-Verlag erschienen ist, verbindet die Plädoyers von vier Nebenkläger*innen und acht Nebenklagevertreter*innen, darunter auch die Plädoyers der Rechtanwälte Scharmer und Dr. Stolle. In den Schlussworten werden den offenen Fragen, die im Prozess nicht beantwortet worden sind, nachgegangen und gleichzeitig eine Gegenerzählung zum staatlichen Narrativ im NSU-Komplex entworfen.

Die in dem Band enthaltenen Plädoyers wurden gemeinsam konzipiert und bauen inhaltlich aufeinander auf. So legt Rechtsanwalt Scharmer in seinem Plädoyer dar, wie weit der Aufklärungsumfang des Verfahrens rechtlich auch von der Verfahrensposition der Nebenklage mitbestimmt wird; die Umsetzung dieses Aufklärungsanspruches aber vereitelt wurde. Im zweiten Teil seines Schlusswortes zeigt Rechtsanwalt Scharmer auf, wieviele V-Leute sich im Umfeld des NSU bewegt haben und welche Chancen zur Aufklärung nicht wahrgenommen worden sind.

Den Ursprüngen des NSU in der Nazi-Szene Thüringens widmet sich Rechtsanwalt Dr. Stolle – von den rechten Jugendcliquen in der Nachwendezeit und deren spätere Verankerung im Thüringer Heimatschutz. In dem Plädoyer wird nachgezeichnet, dass die Vorgängervereinigung des NSU bereits 1996 in Jena entstanden ist.

Die weiteren Plädoyers beschäftigen sich u. a. mit der rechten Szene in Dortmund, der Ideologie des NSU-Netzwerkes, dem Anschlag in der Keupstraße und den Auswirkungen der Ermittlungen auf die Betroffenen und dem staatlichen Wissen und Mitverschulden.

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