Klage gegen Einsatz von Zivilbeamten auf #unteilbar-Demo erhoben

Am heutigen Tag wurde Klage wegen des Einsatzes von Polizeibeamten in zivil auf der #unteilbar-Demonstration im Oktober 2018 erhoben. Dieser Einsatz wurde erst im Nachgang zu der Versammlung im Rahmen eines Strafverfahrens bekannt.

Am 13. Oktober 2018 haben in Berlin 242.000 Menschen unter dem Motto „#unteilbar“ für eine offene und freie Gesellschaft und für Solidarität statt Ausgrenzung demonstriert. Dem Anmelder der Demonstration wurde vorab seitens der Einsatzleitung und der Versammlungsbehörde zugesichert, dass es bei der Versammlung nicht zu einem Einsatz von Zivilbeamten in der Demonstration kommen wird.

Im Nachgang zu der Versammlung musste aber festgestellt werden, dass mindestens drei Beamte einer Berliner Einsatzhundertschaft in zivil an der Demonstration als sogenannte „Tatbeobachter“ teilgenommen haben. Dieser Einsatz ist rechtswidrig. Das Versammlungsgesetz schreibt vor, dass Polizeibeamte, die in zivil an einer Versammlung teilnehmen sollen, sich vorher dem Leiter der Versammlung gegenüber erkennen geben sollen. Damit soll dem Charakter von Demonstrationen als grundsätzlich „staatsfreie“ Veranstaltungen Rechnung getragen werden. Die Berliner Polizei hat mit diesem Einsatz gezeigt, dass sie selbst bei Versammlungen, die von einem sehr breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis getragen wird, nicht bereit ist, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

Deswegen wurde durch die Rechtsanwältin Anna Luczak und Rechtsanwalt Peer Stolle Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit des Einsatzes der Polizeibeamten in zivil auf der #unteilbar-Demonstration feststellen zu lassen.

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