Mitbestimmung bei Eingruppierungen

Artikel von Rechtsanwältin Kunze im "Personalrat" erschienen

„Theoretisch ist es ganz einfach: Keine Eingruppierung ohne Personalrat. Aber dann kommt die Praxis mit ihren vielen Facetten und bringt Unsicherheit. Rechtsanwältin Sandra Kunze gibt in „Der Personalrat“ Heft 4/2021 einen Überblick, wann das Mitbestimmungsrecht bei Eingruppierungen greift.“ Und hier der Link zu der Zeitschrift: https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/der-personalrat.

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