Nichts Neues von Carsten S.

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle

vom 25.11.2014

 

Nichts Neues von Carsten S.

 

Am heutigen Verhandlungstag wurde nach einigen prozessualen Formalien zunächst das Protokoll der Vernehmung des Zeugen Hans-Ulrich M. aus der Schweiz verlesen. Der mutmaßliche Waffenlieferant hatte sich geweigert, selbst als Zeuge vor dem Oberlandesgericht München zu erscheinen. Stattdessen wurde er im Rahmen der Rechtshilfe in der Schweiz vernommen. Er stritt dort – mit einer wieder neuen und den vorherigen widersprechenden – Version alles ab. Zuvor war er durch Anton G., über den er die Waffenerwerbskarten besorgte, belastet worden.

 

Danach wurde der Angeklagte Carsten S. ergänzend durch den Vorsitzenden befragt. Es ging um Vorhalte aus der Vernehmung von Tino Brandt und den Berichten, die Brandt an den Thüringer Verfassungsschutz gegeben hatte. An einzelne Details daraus konnte sich Carsten S. auch jetzt – wie schon zu Beginn des Prozesses - nicht mehr erinnern. Die ergänzende Vernehmung erbrachte insoweit keine neuen Erkenntnisse.

 

Anschließend wurde Oberstaatsanwalt Weingarten, der die Bundesanwaltschaft auch im aktuellen Prozess vertritt, als Zeuge vernommen. Er hatte insoweit allein eine Aussagegenehmigung hinsichtlich der von ihm durchgeführten Vernehmung von Enrico T. OStA Weingarten wurde als damaliger Vernehmungsbeamter nun selbst vernommen. Enrico T. hatte sich in der Vernehmung widersprüchlich verhalten. Weingarten drohte ihm an, dass er auch vom Ermittlungsrichter vernommen werden könnte. Dort seien Falschaussagen, anders als bei der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, strafbewehrt. Dann habe er irgendwann zugegeben, dass er die Waffe weitergegeben habe.

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