Vollzug der Sicherungsverwahrung

Anhörung im Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtags

Auf Bundesebene will die Regierungskoalition an dem umstrittenen, von den Nationalsozialisten erstmals eingeführten Institut der Sicherungsverwahrung festhalten. Von sämtlichen entgegenstehenden kriminologischen Forschungsergebnissen dazu zeigt man sich unbeeindruckt. Noch nicht einmal den Anwendungsbereich will man auf schwerste Gewalt- und Sexualdelikte beschränken. Das führt zu dem paradoxen Ergebnis, dass es nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aktuell zwar keine, nach Mai 2013 wohl aber wieder Sicherungsverwahrung auch bei etwa Betäubungsmitteldelikten oder gewaltanwendungsfreiem Raub geben wird (vgl. dazu Stellungnahme des RAV und des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen, Verfasser RA Scharmer).

Die Länder müssen daneben Regelungen zum Vollzug der Sicherungsverwahrung schaffen. Einer der ersten Gesetzentwürfe liegt nunmehr vor und wird am 05.09.2012 im Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages diskutiert. Rechtsanwalt Sebastian Scharmer ist dazu als Sachverständiger geladen. Seine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

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