Wenig gewusst und mit wenigen zu tun gehabt.

Presseerklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle vom 10. April 2014

Wenig gewusst und mit wenigen zu tun gehabt. Heute wurde die Vernehmung von Mandy St., einer der Unterstützerinnen des Trios, fortgesetzt.

Mandy St. wurde schon an zwei Tagen im Februar diesen Jahres befragt. Heute wurde sie im Wesentlichen von der Nebenklage befragt. Ihr wurde u. a. die Aussage von Anja S. vom Dienstag vorgehalten, die ausgesagt hatte, dass sie zusammen mit dem Angeklagten André E. das Trio in einer Wohnung in Chemnitz besucht hat; bei einem der Besuche soll auch Mandy S. dabei gewesen sein. Die Zeugin S. verneinte, dass es ein solches Treffen gegeben hat. Auch als der Vorsitzende noch mal nachfragte, verneinte die Zeugin St., jemals mit André und Anja S. das Trio nach dessen Untertauchen in einer Wohnung in Chemnitz besucht zu haben.

Dann ging es noch um einen Artikel, den sie zusammen mit einem Angehörigen der rechten Szene geschrieben hat, der zu der Zeit inhaftiert war und den sie im Rahmen der HNG, der mittlerweile verbotenen "Hilfsgemeinschaft für nationale Gefangene", im Gefängnis betreut hatte. In dem Text ging es um die "Einheit der Rechten". Dieser Text, der in einem Landser-Heft aus dem Jahr 2001 erschienen ist, soll wegen der Streitigkeiten innerhalb der rechten Szene geschrieben worden sein. Hintergrund sollen Auseinandersetzungen zwischen Blood&Honour und den Hammerskins wegen der Verteilung von Einnahmen aus Rechtsrockkonzerten und Vorwürfe gegen Mitglieder der rechten Szene, dass sie für den Verfassungsschutz arbeiten würden, gewesen sein. Diese Vorwürfe sollen sich u. a. gegen Thomas St. gerichtet haben; der Neonazi, der erster Anlaufpunkt für das Trio nach dem Untertauchen war und der nachweislich VP des Berliner LKA gewesen ist. Dieser Zwist habe der Zeugin gestunken. In dem Text hieß es u. a.: …„Der Nationale Widerstand ordnet sich dem herrschenden System nicht in irgendeiner Richtung zu, sondern steht ihm frontal gegenüber und dieser soll alle in unserer Nation umfassen, die reinen Blutes sind.“ Zunächst behauptete die Zeugin St., dass sie den Satz von einer NPD-Seite abgeschrieben habe, weil er "gut klinge". Auf mehrmalige Nachfrage der Nebenklage und des Vorsitzenden behauptete die Zeugin dann, dass sie nicht Urheberin des zweiten Teil des Satzes gewesen sei, sondern ihr Co-Autor.

Sie gab zu, einen PKW mit dem Kennzeichen "BH 88" gehabt zu haben. Einen Zusammenhang mit den in der rechten Szene üblichen Kürzel und Initialen verneinte die Zeugin allerdings; das sei reiner Zufall gewesen.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden gab die Zeugin St. weiter an, nicht richtig zu wissen, was Blood&Honour gewesen sein soll und wofür diese Organisation gestanden habe. Sie habe da keinen Einblick gehabt. Da hätten sich wohl Leute zusammengeschlossen, die das Gleiche gewollt hätten. Sie habe nur gewusst, dass B&H Konzerte organisiert würden. B&H gäbe es ja auch nicht mehr. Sie hätte gelesen, dass sie verboten worden seien.

Rechtsanwalt Stolle erklärt dazu: "Sie war einer der wichtigen Nazi-Kader in Chemnitz. Nicht ohne Grund wurde auch sie eingebunden in das Verstecken des Trios nach dessen Untertauchen. Mandy S. war nicht die Mitläuferin, als die sie sich immer darstellen will. Ihre ausweichenden Antworten auf Fragen zu ihrer Einbindung in die rechte Szene konnten ihre bereits belegte zentrale Stellung in der Chemnitzer rechten Szene nicht entkräften."

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