Zschäpe wieder gesund und verhandlungsfähig

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Sönke Hilbrans

vom 5. November 2014

 

Zschäpe wieder gesund und verhandlungsfähig

 

Mit großem Interesse war gestern, am 4.11.2014, dem dritten Jahrestag der Selbstenttarnung des NSU, die Aussage des ehemaligen V-Mann's „Piatto“ des Brandenburger Verfassungsschutzes erwartet worden. Er sollte zu den Kenntnissen in der Chemnitzer Szene zu den Untergetauchten, deren Bewaffnung und bekannten Taten aussagen. Dem Brandenburger Verfassungsschutz hatte er bereits im Herbst 1998 über eine Versorgung der Drei mit Waffen und Gespräche darüber in der Szene berichtet – ohne das für die Fahndung daraus Konsequenzen folgten. Das Brandenburger Innenministerium hatte bis vor kurzem mit einer Sperrerklärung versucht, eine öffentliche Aussage von „Piatto“ in München zu verhindern. Es blieb unklar, wie die Vernehmung nun konkret ablaufen sollte, denn bevor überhaupt zur Verhandlung aufgerufen wurde, meldete sich Zschäpe krank. Der Anstaltsarzt bestätigte ihr, für den 4.11.2014 Verhandlungsunfähigkeit. Ob dies mit dem dritten Jahrestag des Todes von Mundlos und Böhnhardt und der Explosion in Zwickau zusammenhing, blieb offen. Heute jedenfalls war Zschäpe wieder vor Ort und nahm interessiert an der Verhandlung teil.

 

Die Beweisaufnahme wurde mit der Vernehmung eines Schweizer Richters fortgesetzt, der Ullrich M. in Thun vernommen hatte, sich aber an keine konkreten Inhalte mehr erinnerte. Es sei um Waffen gegangen, mehr wisse er nicht mehr. Der Senat wird insoweit prüfen, ob die damalige Aussage verlesen werden kann. Ein BKA-Beamter erklärte, er habe mit dem Schweizer Ullrich M. noch einmal telefoniert und dieser habe betont, dass er nicht für eine weitere Vernehmung zur Verfügung steht und nicht nach München kommen wird. Dennoch hat der Senat noch einmal versucht, ihn zu laden, mit der Zusicherung von freiem Geleit und der Möglichkeit eines Zeugenbeistands.

 

Am Nachmittag wurde der Zeuge S. aus Apolda vernommen. Er war von Ullrich M. aus der Schweiz, der allerdings zuvor mehrfach widersprüchliche Angaben gemacht hatte, als angeblicher Waffenbeschaffer der Ceska benannt worden. M. wollte damit seine eigene Verantwortung negieren, die allerdings nach Aktenlage gut belegt ist. S. hatte eine Beziehung mit der Exfreundin von M., mit der er eine Art „Rosenkrieg“ führte. Der 70ig-jährige S. hatte heute etwas Schwierigkeiten einen geordneten Sachverhalt darzustellen. M. habe aber vollkommen haarsträubende Geschichten erzählt. Das würde alles nicht stimmen. M. habe tatsächlich etwas mit Waffen zu tun gehabt, ihm sogar mal selbst eine angeboten. Er habe abgelehnt, fand M. unsympathisch. Die falschen Geschichten von M. erklärte er mit der Beziehungsgeschichte zu seiner Ex-Freundin.

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