Selbstverständnis

Wir ergreifen Partei!

Das Recht als Begrenzung staatlicher Macht und nicht als deren Legitimierung zu begreifen, das ist unser Grundverständnis. Das Strafrecht ist einer der schärfsten Mittel, mit dem der Staat in die Rechte von Bürger:innen eingreifen kann.

Wir verteidigen Mandant:innen in Strafverfahren in jedem Verfahrensstadium, vor jedem Gericht, durch alle Instanzen und auf nahezu allen Rechtsgebieten. So reicht das Spektrum von den alltäglichen und weniger alltäglichen Fällen des Betäubungsmittelstrafrechts über Fälle des Vermögens-, Jugend- und Verkehrsstrafrechts bis hin zu Haftsachen und Kapitalstrafsachen.

Weitere Schwerpunkte unserer Arbeit sind Verteidigungen in politischen Strafsachen im Bereich des so genannten Staatsschutzes sowie Verteidigungen gegen staatliche Eingriffe in die Presse- und Meinungsfreiheit dar. Innovativen Fragestellungen, neuen Rechtsgebieten und den zunehmend an Bedeutung gewinnenden völkerrechtlichen, internationalen und europäischen Bezügen des Strafrechts stellen wir uns mit Vorliebe.

Anwaltlicher Beistand im Strafverfahren erschöpft sich nicht in der Strafverteidigung. Wir haben jahrelange und umfangreiche Erfahrung bei der Vertretung von Geschädigten von Straftaten, auch nach schweren Übergriffen auf Leib und Leben. In diesen Fällen vertreten wir Sie als Nebenkläger:in, beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Opferentschädigungsansprüchen sowie im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren.

Wir ergreifen Partei für viele – aber nicht für alle. Beschuldigte rechtsextremistischer oder rassistischer Übergriffe verteidigen wir nicht. Umso entschiedener übernehmen wir in Fällen rechtsextremer Gewalt sowie bei Übergriffen von Polizei oder Vollzugspersonal die Vertretung der Geschädigten, auch bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.

Unsere Tätigkeit für Sie endet nicht mit der Rechtskraft eines Urteils. Sollte gegen Sie eine Haftstrafe verhängt worden sein oder Sie sich bereits in Strafhaft befinden, vertreten wir Sie gerne in strafvollstreckungsrechtlichen und strafvollzuglichen Angelegenheiten. Auch auf diesen Gebieten können wir auf langjährige Erfahrung aufgrund unserer bundesweiten Tätigkeit zurückgreifen.

Falls es angebracht ist, legen wir Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, den Landesverfassungsgerichten sowie Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Wir sind als Rechtsanwält:innen überregional vernetzt und auch in den Fachverbänden aktiv: im Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), im Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, im Arbeitskreis Strafvollstreckung und Strafvollzug und im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD). Schließlich sind wir dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) verbunden, das von einem unserer Kollegen geleitet wird.