Stellenbesetzungen

Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst haben nach dem Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG zu erfolgen. Dies gilt für Arbeitnehmer:innen ebenso wie für Beamt:innen. Wir beraten Sie dazu, wie Stellenbesetzungen im Öffentlichen Dienst zu erfolgen haben. Wir prüfen, ob die Stellenausschreibungen und die Einstellungsentscheidungen fehlerfrei durchgeführt wurden. Wir beraten Sie, welche Rechtsschutzmöglichkeiten Sie haben, und vertreten Sie in Konkurrentenschutzverfahren.

Insbesondere beraten wir Sie zu:

  • Organisationsentscheidungen und Anforderungsprofilen
  • Stellenausschreibungen
  • Aufstellung einer Auswahlmatrix
  • Bewerbungsgesprächen
  • Besonderen Rechten Schwerbehinderter
  • Auswahlvermerken
  • Rechtsschutz gegen ablehnende Auswahlentscheidungen