Altverteidiger von Zschäpe setzten mit ihren Plädoyers fort - Rechtsanwalt Stahl bemängelt „fehlende Empathie“ für Zschäpe

Nachdem in der letzten Verhandlungswoche Rechtsanwalt Heer relativ langatmig dargestellt hatte, warum er glaubt, Zschäpe sei allein wegen einfacher Brandstiftung zu verurteilen, versuchte heute Rechtsanwalt Stahl zu erklären, warum Zschäpe seiner Meinung nicht wegen mittäterschaftlichen Mordes zu verurteilen sei. Er nannte Strafrechtswissenschaftler, die meinen würden, dass eine Mittäterschaft Zschäpes nicht erkennbar sei – allerdings ohne zu berücksichtigen, dass diese an der über 400 Tage langen Hauptverhandlung und Beweisaufnahme nicht teilgenommen haben und dass dann immer noch eine Beihilfe zu 10 vollendeten und zahlreichen versuchten Morden gegeben wäre. Stahl erklärte, die Beweisaufnahme würde von ihm eigentlich genauso gesehen werden, wie es der Generalbundesanwalts dargestellt hätte, nur würde er den Fall rechtlich anders bewerten. Zschäpe habe – so Stahl - keinen Einfluss auf die Tatausführung durch Mundlos und Böhnhardt gehabt, deswegen könne sie nicht wegen Mordes verurteilt werden können. Stahl sprach von „fehlender Empathie“ für Frau Zschäpe und ihre Sicht der Dinge.

Stahl zitierte verschiedene Entscheidungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Frage, wann jemand Mittäter ist, und versuchte sie mit dem Vorwurf gegen Zschäpe zu vergleichen. Die anderen Entscheidungen betrafen allerdings jeweils einmalige Geschehen; etwa bei einem Kreditkartenbetrug oder einen Tankstellenüberfall. Dass Zschäpe die gemeinsame mörderische Ideologie mit Mundlos und Böhnhardt verband, ohne ihre Hilfe durch das Abtarnen der gemeinsamen Organisation nach der Beweisaufnahme die Morde und Anschläge nicht hätten durchgeführt werden können und sie letztlich das Bekennervideo eigenhändig versandt hat nachdem sie die gemeinsame Unterkunft in Brand gesetzt hatte, konnte Stahl in seine Argumentation nur mühsam einbauen.

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