Amnesty darf im Sicherheitsbereich demonstrieren.

Anlässlich des Besuches von Barack Obama zur Eröffnung der Hannover-Messe am 24. April 2016 hatte amnesty international eine Kundgebung vor dem HCC angemeldet, die seitens der Versammlungsbehörde unter Bezugnahme auf eine von der Landeshauptstadt Hannover erlassene Verfügung, mit der ein Sicherheitsbereich um das HCC gezogen wurde, und wegen gravierender Sicherheitsbedenken untersagt worden ist. Der dagegen eingelegte Eilrechtsschutz hatte Erfolg. Wohl erstmals konnte innerhalb eines anlässlich eines Staatsbesuches eingerichteten Sicherheitsbereich eine Kundgebung abgehalten werden.

Anlässlich des Obama-Besuches in Hannover hatte amnesty eine Kundgebung direkt vor dem HCC, wo die Eröffnungsfeier zur Hannover-Messe mit 2.400 geladenen Gästen und in Anwesenheit von Barack Obama und Angela Merkel stattfinden sollte, angemeldet, um gegen den auch von den USA zu verantwortenden Drohnen-Krieg zu demonstrieren. Nachdem von der Versammlungsbehörde Sicherheitsbedenken angemeldet worden sind, hat amnesty die Zahl der DemonstrantInnen auf 20 Personen beschränkt und angeboten, diese vorher der Versammlungsbehörde namentlich bekannt zu machen, damit sie einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden können.

Auch diese modifizierte Anmeldung wurde von der Versammlungsbehörde abgelehnt und verfügt, dass die Kundgebung nur außerhalb des Sicherheitsbereiches stattfinden könne. Dagegen hat amnesty gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragt und vom Verwaltungsgericht Hannover Recht bekommen. Die dagegen von der Versammlungsbehörde eingelegte Beschwerde blieb vor dem OVG Lüneburg ohne Erfolg. Die Gerichte sind im Wesentlichen den Argumenten der Antragsteller gefolgt, dass an der zugewiesenen Stelle kein Beachtungserfolg möglich ist, es keinen Schutz von ausländischen Repräsentanten von Staaten oder Regierungen vor Machtkritik gibt und die zweifelsohne bestehende Gefährdungslage des US-Präsidenten keine so weitgehende Suspendierung von Grundrechten rechtfertigen kann.

Damit konnte wohl erstmals eine Kundgebung in einem anlässlich eines Staatsbesuches eingerichteten Sicherheitsbereiches durchgesetzt werden. Rechtsanwalt Dr. Stolle, der anmesty in dem Verfahren vertreten hat, erklärt dazu: "Die Entscheidung ist wegweisend, weil sie verdeutlicht, dass es keine protestfreien Räume gibt, in denen Grundrechte außer Kraft gesetzt werden können."  

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