Anhörung zum neuen Bundesdisziplinargesetz

Unser Kollege Rechtsanwalt Sebastian Baunack wurde am 12. Juni 2023 im Innenausschuss des Deutschen Bundestags als Sachverständiger zur Änderung des Bundesdisziplinarrechts gehört. Ziel der Gesetzesänderung soll insbesondere eine Beschleunigung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens sein, um Rechtsextremist:innen schneller aus dem Dienst entfernen zu können. Rechtsanwalt Baunack hat in der Anhörung Zweifel geäußert, ob die geplanten Änderungen des Bundesdisziplinargesetzes die gewünschten Beschleunigungseffekte haben können. Er hat auch darauf hingewiesen, dass ein Sofortvollzug einer statusverändernden Disziplinarmaßnahme gegen die Formenstrenge des Beamt:innenrechts verstoßen könnte. In seiner Stellungnahme hat Rechtsanwalt Baunack jedoch konkrete Vorschläge unterbreitet, wie das behördliche Disziplinarverfahren und auch das gerichtliche Rechtsschutzverfahren deutlich beschleunigt werden können. Diese Vorschläge zielen insbesondere darauf ab, die Stellung der Ermittlungsführer:innen zu stärken und klare Fristregelungen für den Abschluss der Verfahrensschritte einzuführen.

Die vollständige schriftliche Stellungnahme ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/resource/blob/952050/afdaafee33aea9d478c1d268fff7fa56/20-4-230-C-data.pdf

Der Mitschnitt der Anhörung im Innenausschuss des Bundestags findet sich hier:

https://www.bundestag.de/parlamentsfernsehen?videoid=7554688#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTU0Njg4&mod=mediathek

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