Beamtenstrafrechtliche und Beamtendisziplinarrechtliche Expertise

Kommentar zum Beamtendisziplinarrecht erscheint.

Beamtinnen und Beamte sind in ihrem Dienst besonderen Belastungen und Konflikten ausgesetzt. Sie müssen sich besonders strafrechtlich verantworten, wenn ihnen Arbeitszeit-/Reisekostenbetrug, Untreue, Geheimnisverrat, Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme vorgeworfen werden. Neben das Strafverfahren tritt regelmäßig ein behördliches Disziplinarverfahren.

Aber auch außerdienstlich werden an sie erhöhte Anforderungen gestellt. Verstöße im Straßenverkehr, Drogendelikte oder Körperverletzungen wiegen schwer und können zur Entfernung aus dem Amt führen.

Daher ist es besonders wichtig, dass Beamtinnen und Beamte sofort nach Einleitung strafrechtlicher und/oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen kompetent beraten werden und beide Verfahren bewerten, um so eine abgestimmte Verteidigungsstrategie festzulegen. Dazu bedarf es strafrechtlicher und disziplinarrechtlicher Expertise.

In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir Sie abgestimmt im Strafverfahren und im Disziplinarverfahren. Unsere im Beamtenstrafrecht erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Dr. Stolle, Scharnhorst und Dr. Woweries und der auf das Beamtendisziplinarrecht spezialisierte Rechtsanwalt Baunack (Autor des Standardwerks zum demnächst erscheinenden Beamtendisziplinarrecht) vertreten Sie von der ersten Anhörung bis zum gerichtlichen Revisionsverfahren in allen beamtenstrafrechtlichen und beamtendisziplinarrechtlichen Angelegenheiten. Die Erstberatung führen jeweils ein Strafverteidiger und ein Disziplinarverteidiger durch, damit Sie gut beraten die nächsten Schritte planen können.

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