Bericht des zweiten sächsischen NSU-Untersuchungsausschusses vorgelegt

Vertreter*innen der NSU-Nebenklage unterstützen die Forderung nach weiterer Aufklärung

Während der Mehrheitsbericht des Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtages zum NSU-Komplex einen abermaligen Schlussstrich unter die Aufklärung ziehen will, leistet der Minderheitsbericht einen wichtigen Beitrag zu der weiterhin notwendigen Aufklärung des NSU-Komplexes.

Der vorgelegte Mehrheitsbericht stellt erneut ein Armutszeugnis der Regierungsfraktionen dar. In dem Bericht wird im Wesentlichen lediglich festgestellt, dass den sächsischen Behörden keine Fehler bei der Fahndung nach Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe unterlaufen und keine Konsequenzen zu ziehen seien.

Umso wichtiger ist aus Sicht der unterzeichnenden Nebenklagevertreter*innen, dass die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen einen umfangreichen Abweichenden Bericht vorgelegt haben, in dem minutiös die Fahndung nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nachgezeichnet und aufgeführt wird, welche Maßnahmen dabei  unterlassen wurden.

Nachvollziehbar wird dargelegt, dass dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz, wäre es den ihm vorliegenden zutreffenden Informationen zu dem Aufenthalt und den Kontaktpersonen der drei Personen ernsthaft nachgegangen, deren Festnahme möglich gewesen wäre. Zusätzlich gab der Verfassungsschutz die ihm vorliegenden Informationen nicht an die Ermittlungsbehörden weiter und verhinderte so auch effektive Ermittlungen der sächsischen Polizei nach den dreien und die Aufklärung der in Sachsen begangenen Taten des NSU, insbesondere dessen Raubserie. 

Deutlich wird auch benannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz nach der Selbstenttarnung des NSU die Aufklärung behinderte und weiter behindert.

Die Möglichkeit einer frühen Festnahme der NSU-Mitglieder Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe und die Behinderung der Aufklärung durch den sächsischen Verfassungsschutz wurden auch von Nebenklagevertreter*innen im NSU-Prozess in München immer wieder thematisiert.

Die Forderungen der Verfasser*innen des Minderheitsberichtes nach einer Würdigung und Entschädigung der Betroffenen des NSU-Terrors, nach der Auflösung des sächsischen Verfassungsschutzes und nach der Fortführung von Nachermittlungen sind auch Forderungen von Vertreter*innen der Nebenklage.

Rechtsanwält*innen

Seda Başay- Yıldız
Antonia von der Behrens
Dr. Mehmet Gürcan Daimagüler
Dr. Björn Elberling
Berthold Fresenius
Alexander Hoffmann



Edith Lunnebach
Carsten Ilius
Stephan Kuhn
Sebastian Scharmer
Dr. Peer Stolle

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