BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt

Am heutigen 20.04.2016 hat das Bundesverfassungsgericht über zwei Verfassungsbeschwerden gegen die im Jahre 2008 neu geschaffenen Eingriffsbefugnisse des Bundeskriminalamts zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus entschieden. Die von unserem Kollegen Rechtsanwalt Sönke Hilbrans vertretene Verfassungsbeschwede von neun - teils ehemaligen - Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag hatte nach fast sieben Jahren Verfahrensdauer weitreichenden Erfolg.

Das heute verkündete Urteil, dem auch die von Burkhard Hirsch und Gerhard Baum vertretene Verfassungsbeschwerde weiterer Beschwerdeführer zugrunde liegt, untersagt die Anwendung einiger Vorschriften des  Bundeskriminalamtgesetzes und verpflichtet den Gesetzgeber zu weitreichenden Neuregelungen. So sind die richterliche Kontrolle von heimlichen Ermittlungsmaßnahmen, die Benachrichtigung von Betroffenen, die Datenschutzkontrolle und der Schutz des Kernbereichts privater Lebensgestaltung deutlich zu verbessern. Auch der Datenübermittlungen an andere Behörden und der zweckentfremdenden Weiterverwendung von heimlich erhobenen Daten werden verfassungsrechtliche Hürden aufgezeigt. Von weitreichender Signalwirkung ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht anerkannt hat, dass Observationen und andere bislang von den Gesetzgebern als minder schwer gewertete Eingriffe ebenfalls strenger Einschränkungen und flankierender Sicherungen bedürfen. Als dka Rechtanwälte Fachanwälte begrüßen wir besonders, dass der verfassungsrechtliche Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnis vor gesetzlichen Aufweichungen bewahrt wurde.

Zeitgleich haben seinerzeit auch drei Vorstandsmitglieder des Repulikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV) mit unserem Kollegen Rechtsanwalt Hilbrans gegen die angegriffenen Befugnisse des BKA Vefassungsbeschwerde erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Der RAV begrüßt das heutige Urteil.

Die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts und den Wortlaut des Urteils finden Sie hier.

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