BVerfG: Das Betreten von Abgeordnetenbüros war rechtswidrig

Mit Beschluss v. 9. Juni 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Betreten eines Büros eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages durch die Polizei rechtswidrig war. Anlässlich des Staatsbesuches des türkischen Staatspräsidenten im September 2018 hat die Polizei Plakatierungen mit Kurdistan-Bezug an den Fenstern des Büros entfernt.

Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass das Handeln der Polizei beim Deutschen Bundestag einen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Abgeordnetenstatus darstellt. Dieser Eingriff wurde durch das Gericht als unverhältnismäßig und damit als nicht gerechtfertigt bewertet. Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage – so das Gericht – waren nur schwach ausgeprägt und es war auch nicht ersichtlich, dass die Plakate überhaupt wahrgenommen worden sind.

dka-Rechtsanwalt Dr. Stolle, der den Abgeordneten der Linksfraktion im Deutschen Bundestag in diesem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat, erklärt dazu: „Mit dieser Entscheidung werden die Rechte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gestärkt. Es wird klargestellt, dass auch das Betreten von Abgeordnetenbüros – und nicht nur deren Durchsuchung – einen Eingriff in deren verfassungsrechtlichen Status darstellt.“

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