Der Generalbundesanwalt setzt sein Plädoyer fort:

Kein "psychopathisches Duo" aus Mundlos und Böhnhardt, sondern ein gut eingespieltes Dreierteam mit Zschäpe als "Meisterin im Verschleiern"

Gestern haben die Plädoyers des Generalbundesanwalts im NSU-Prozess begonnen. Dabei wurde der NSU als abgeschottete Zelle mit wenigen eingeweihten Unterstützerinnen und Unterstützern dargestellt, was von uns massiv kritisiert wurde (siehe Pressemitteilung von gestern).

Oberstaatsanwältin Greger setzte heute zunächst ihren Vortrag zur Schuldfrage von Beate Zschäpe fort. Dabei konzentrierte sie sich beginnend auf das Innenleben des Trios. Hand in Hand habe man bei allen wichtigen Fragen zusammen gearbeitet. Es sei kein "psychopathisches Duo" aus Mundlos und Böhnhardt gewesen, sondern ein gut eingespieltes Dreierteam mit einer klaren Funktionsteilung. Zschäpe habe nach außen hin die "brave Hausfrau" gemimt und so erst die Tarnung im Untergrund und die für Durchführung der Taten notwendige Deckung ermöglicht. Nach innen habe man gemeinsam Waffen und Beute in der Wohnung gelagert. Die Sicherung der Beweismittel in der Frühlingsstrasse habe insoweit ein klares Bild einer gemeinsam in allen Teilen genutzten Wohnung ergeben, inklusive aller Computer, aller Zimmer, insbesondere der Bereiche mit gelagerten Waffen und dem geraubten Geld.

Sodann ging sie insbesondere auf die gemeinsam beschafften falschen Ausweispapiere und Identitätsnachweise ein. Zschäpe habe über ihre Anwälte erklärt, die Papiere genutzt zu haben; zum Zweck und der Beschaffung allerdings wesentliche Angaben ausgespart. Die gemeinsame Beschaffung und Nutzung dieser Papiere sei jedoch durch eine ganze Reihe von detailiert dargestellten Zeugenaussagen und Asservaten belegt. Im Laufe der Zeit habe sich Zschäpe zu einer "Meisterin im Verschleiern" entwickelt. Sie habe mindestens 11 Aliaspersonalien verwendet, ohne damit durcheinander zu kommen.

Bei der Verwaltung des erbeuteten Geldes hatte die Angeklagte Zschäpe die Position, erhebliche Geldbeträge zuzuteilen und hatte auch eine gehöriges Mitspracherecht bei den gemeinsamen Ausgaben. Einer Person – so die OstA'in Greger – die in einer Gruppe die gemeinsame Kasse verwaltet, ohne an den Raubzügen beteiligt zu sein, komme eine herausragende Stellung in der Gruppenhierachie zu. Anschließend wurden die umfangreichen Ausforschungen und detaillierten Vorbereitungen der einzelnen Tatorte und Taten dargelegt.

Rechtsanwalt Dr. Stolle erklärt zum aktuellen Stand des Plädoyers des Generalbundesanwalts:

"Der Generalbundesanwalt hat heute mit dem Plädoyer von Oberstaatsanwältin Greger die Einlassungen von Zschäpe, die ihre Anwälte für sie formuliert hatten, auseinandergepflückt. Kleinteilig und detalliert wurden die Beweismittel dargestellt, die den anwaltlichen Erklärungen entgegenstehen. Übrig geblieben ist nichts. Zschäpe war gleichberechtigtes Mitglied in der Gruppe. Insoweit ist dem Generalbundesanwalt - ungeachtet der ansonsten berechtigten Kritik an seiner Auffassung - durchaus zuzustimmen."

 

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