Der Weg der Tatwaffe Ceska 83 aus der Schweiz nach Deutschland.

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle

vom 08. Oktober 2014

 

Der Weg der Tatwaffe Ceska 83 aus der Schweiz nach Deutschland.

 

Am heutigen Prozesstag sagte ein Schweizer Polizeibeamter, der Ermittlungen zum Weg der Tatwaffe aus der Schweiz nach Deutschland angestellt hatte, weiter aus. Seine vorangegangene Vernehmung vom 16.09.2014 war zu fortgesetzter Stunde unterbrochen worden. Der Beamte hatte unter anderem den Zeugen Hans Ulrich M. vernommen, der mit Waffenerwerbsscheinen von Anton G. die Tatwaffe gekauft und diese dann nach Deutschland an seinen rechtsradikalen Freund Enrico T. weiterverkauft haben soll.

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