Die Beurteilungsrichtlinien der Bundesagentur für Arbeit sind rechtswidrig und darauf erstellte dienstliche Beurteilungen können durch die Beschäftigten erfolgreich angegriffen werden.
Dies entschied am 23. November 2017 das Arbeitsgericht Berlin.
Eine Arbeitnehmerin der Bundesagentur für Arbeit begehrte die Entfernung der ihr erteilten dienstlichen Beurteilung. Das Arbeitsgericht Berlin hat heute ihrer Klage auf Entfernung der dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte und Neubeurteilung stattgegeben (58 Ca 2490/17). Maßgeblich für die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin war nach dem Inhalt der mündlichen Verhandlung, dass die angewandte Beurteilungsrichtlinie als Beurteilungsmaßstab die Anforderungen des jeweiligen Dienstpostens setzt und nicht die Anforderungen der Tätigkeitsebene nach dem TV-BA. Die Maßstabssetzung durch die Beurteilungsrichtlinie sei daher fehlerhaft und die dienstliche Beurteilung sei zu entfernen.
Dies zeigt, dass dienstliche Beurteilungen, die aufgrund der aktuellen Beurteilungsrichtlinien der BA erlassen wurden, ebenso angreifbar sind, wie Auswahlentscheidungen, denen solche fehlerhaften Beurteilungen zugrunde liegen. Rechtsanwalt Sebastian Baunack erklärt dazu: „Arbeitnehmer, die mit ihren dienstlichen Beurteilungen nicht einverstanden sind oder die bei Auswahlverfahren aufgrund der dienstlichen Beurteilungen nicht erfolgreich waren, sollten sich mit Hinblick darauf rechtlich beraten lassen.“