Die Schweiz und die Tatwaffe Ceska 83 – Teil II
Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle
vom 17. September 2014
Die Schweiz und die Tatwaffe Ceska 83 – Teil II
Heute wurde die Vernehmung des Schweizer Kriminalbeamten vom gestrigen Tag fortgesetzt. Nach Selbstenttarnung des Trios vernahm er Anton G., der 2007, 2008 und 2009 alles nicht wissen wollte, erneut zur Tatwaffe Ceska 83. Er erklärte nun, dass er die Waffenerwerbsscheine an Hans-Ulrich M. für 400 Franken verkauft habe. Dieser habe die Waffe nach Deutschland verkauft.