Die Schweiz und die Tatwaffe Ceska 83 – Teil II

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle

vom 17. September 2014

 

Die Schweiz und die Tatwaffe Ceska 83 – Teil II

 

Heute wurde die Vernehmung des Schweizer Kriminalbeamten vom gestrigen Tag fortgesetzt. Nach Selbstenttarnung des Trios vernahm er Anton G., der 2007, 2008 und 2009 alles nicht wissen wollte, erneut zur Tatwaffe Ceska 83. Er erklärte nun, dass er die Waffenerwerbsscheine an Hans-Ulrich M. für 400 Franken verkauft habe. Dieser habe die Waffe nach Deutschland verkauft.

 

 

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