Entscheidungen des BGH zum NSU Verfahren bedeuten kein Ende der notwendigen Aufklärung

Pressemitteilung zum NSU Verfahren

Nebenklage von Gamze Kubasik

Am heutigen Tag gab der Bundesgerichtshof einen wesentlichen Teil seiner Entscheidungen zum NSU-Verfahren nach dem Urteil des OLG München bekannt. Zunächst hatten alle 5 Angeklagten Revision eingelegt. Carsten Sch. nahm seine Revision jedoch zurück. Auch der Generalbundesanwalt hatte bezüglich der Verurteilung von André Eminger Revision eingelegt. Eminger war, anders als beantragt, nicht wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren, sondern allein wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten durch das OLG München verurteilt worden. Unter dem Applaus von Neonazis und zum Erschrecken der Angehörigen der Mordopfer und Überlebenden des NSU Terrors verließ er am 11.07.2018 nach Aufhebung des Haftbefehls den Gerichtssaal als freier Mann.

Nun hat der BGH heute die Revisionen von Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, und Holger Gerlach als unbegründet zurück gewiesen. Hinsichtlich der Revision von Beate Zschäpe korrigierte der BGH das Urteil des OLG München nur in zwei formalen Punkten, die das Ergebnis als Ganzes nicht ändern. Zschäpe bleibt rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt.

Die Revision gegen das Urteil, soweit es André Eminger betrifft, soll am 02.12.2021 in Karlsruhe verhandelt werden. Damit ist nun auch das Urteil des OLG München gegen Zschäpe, Wohlleben und Gerlach rechtskräftig geworden.

Der BGH betonte in seinem Beschluss über die Verwerfung der Revision von Zschäpe, dass die Beweiswürdigung allein Sache des Tatgerichts ist. Das Revisionsgericht müsse die Überzeugung des Tatgerichts selbst dann hinnehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder sogar überzeugender wäre.

 

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

„Diese Entscheidungen des BGH sind kein Schlussstrich unter die immer noch notwendige Aufklärung des Netzwerkes NSU. Es gibt weiterhin zahlreiche Anhaltspunkte für weitere Unterstützer, Beihelfer oder mögliche Mittäter. Der NSU hat sich selbst als „Netzwerk von Kameraden“ definiert. Bis heute sind nachvollziehbare Ermittlungen zu weiteren Tatbeteiligten entweder unterblieben oder durch die Verweigerungshaltung insbesondere von Verfassungsschutzbehörden behindert worden. Das Versprechen der Politik, insbesondere der Bundeskanzlerin, eine rückhaltlose Aufklärung umzusetzen und auch die Helfer und Helfershelfer zu ermitteln, bleibt bis heute gebrochen.

Der Bundesgerichtshof hat keine erheblichen Rechtsfehler zu Lasten von Zschäpe, Gerlach und Wohlleben gefunden. Damit ist ihre Verurteilung rechtskräftig. Grundsätzlich überprüft der BGH nicht, ob ein Urteil richtige Tatsachenfeststellungen enthält oder nicht. Er führt keine Beweisaufnahme durch. Deshalb bedeuten diese Entscheidungen des BGH nicht, dass das OLG München nachvollziehbare Feststellungen zum NSU, dessen Größe, Mitgliedern und Taten insgesamt getroffen hat.“

 

Gamze Kubasik, als Tochter des am 4. April 2006 vom NSU in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik, erklärt dazu:

„Es wurde Zeit, dass das Verfahren gegen Zschäpe, Wohlleben und Gerlach zu Ende geht. Diese Entscheidungen sind aber, wie schon das Urteil in München, kein Schlussstrich unter das Thema NSU. Sie dürfen es nicht sein! Meine Familie und ich werden erst dann wieder zur Ruhe kommen, wenn alle Helfer und Täter des NSU ermittelt sind! Wir wollen, dass unsere Anwälte endlich alle Akten dazu einsehen können! Wir fordern weitere - echte - Ermittlungen dazu!

Ich wünsche mir außerdem, dass André Eminger neu vor Gericht gestellt wird. Er ist einer der schlimmsten Nazis von allen. Er war für mich ganz klar voll beim NSU dabei und sollte dafür auch verurteilt werden.

Ich fordere Beate Zschäpe nun noch einmal auf, alle weiteren Täter und Helfer zu nennen! Sie hat nun nichts mehr zu verlieren. Sie ist zu einer lebenslangen Strafe verurteilt. Wenn Sie jemals wieder rauskommen will, sollte sie nun kompromisslos bei der Aufklärung helfen!“

 

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