Gesetzlicher Mindestlohn ab 1. Januar 2015

Ab dem 1. Januar 2015 gilt erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Bundesregierung schätzt, dass etwa 3,7 Millionen Menschen davon profitieren werden. Bisher gab es lediglich in zwölf Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne. In diesen Branchen sind bis Ende 2016 auch niedrigere Mindestlöhne möglich. Im Übrigen gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren. Bei Langzeitarbeitslosen kann in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn abgewichen werden.

Für die Prüfung der Zahlung des Mindestlohnes sind zwar die Behörden der Zollverwaltung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS),zuständig. Betroffene Beschäftigte müssen ihren Mindestlohnanspruch indes stets selbst beim zuständigen Arbeitsgericht einklagen.

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