Haftbefehle im Münchner Kommunistenverfahren außer Vollzug gesetzt

Am heutigen Tag wurden die Haftbefehle gegen die Nürnberger Ärztin Frau Dr. Büyükavci und drei weitere Angeklagte außer Vollzug gesetzt. Sie und die anderen befanden sich seit dem 15. April 2015, also mithin seit über zwei Jahren und zehn Monaten, ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Frau Dr. Büyükavci, die von Rechtsanwalt Dr. Stolle mitverteidigt wird, konnte heute die JVA München verlassen, nachdem der gegen sie und vier weitere Angeklagte erlassene Haftbefehl vom 7. Strafsenat des OLG München wegen Unverhältnismäßigkeit außer Vollzug gesetzt wurde. Vorher wurde schon Anfang Dezember 2017 gegen einen weiteren Mitangeklagten der Haftbefehl aufgrund dessen kritischen Gesundheitszustandes ganz aufgehoben. Die weiteren fünf Angeklagten sitzen noch in Untersuchungshaft.

Damit kommt der Senat einer immer wieder gestellten Forderung der Verteidigung, die Haftbefehle aufzuheben, zum Teil nach. Den Angeklagten wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gem. § 129b StGB vorgeworfen. Sie sollen Mitglieder im Auslandskomitee der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) gewesen sein. Konkrete Straftaten in Deutschland werden weder den Angeklagten noch der Organisation vorgeworfen.

Das Verfahren wurde und wird von vielen Seiten kritisiert und als "Auftragsarbeit für Erdogan" bewertet. Die heutige Freilassung weiterer vier Angeklagter ist ein Erfolg der Verteidigung, die seit mehr als anderthalb Jahren Hauptverhandlung die erhobenen Vorwürfe und die Art und Weise der Ermitttlungen angreift.

Die Verteidiger von Frau Dr. Büyükavci, Rechtsanwalt Dr. Stolle und Rechtsanwalt Ziyal (Nürnberg) erklären dazu: "Wir freuen uns, dass unsere Mandantin endlich auf freiem Fuß ist. Bis zuletzt mussten wir unter nicht hinnehmbaren und sinnlosen Beschränkungen wie der Kontrolle der Verteidigerpost und einer Trennscheibe bei Haftbesuchen verteidigen."

 

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