Haftentlassung für Ralf Wohlleben

Heute ist nach einer befürwortenden Stellungnahme des Generalbundesanwalts Ralf Wohlleben aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Rein juristisch betrachtet ist die Haftentlassung logische Folge der relativ niedrigen Strafe, die Wohlleben für seine Beihilfe zum 9fachen Mord erhalten hatte. Das OLG München war damit deutlich unter der Forderung des Generalbundesanwalts geblieben. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Wohlleben den Rest der Strafe grundsätzlich antreten. Aktuell wurde allein die Frage der weiteren Fortdauer der Untersuchungshaft entschieden.

Die verhältnismäßig niedrige Strafe für Wohlleben und der Teilfreispruch für André Eminger werden in der aktiven Neonaziszene in Deutschland weiter Applaus finden. Beide haben sich als Ikonen der Szene stilisiert, beide sind nun frei gekommen, beide haben sich nie distanziert. Noch im Plädoyer seines Verteidigers Nahrath ließ sich Wohlleben mit Hitlerzitaten verteidigen. André Eminger ließ verlautbaren, er sei „Nationalsozialist mit Haut und Haaren“. Beide sind verurteilt worden, aus dieser Gesinnung heraus Beihilfe zum neunfachen Mord bzw. Unterstützung der Terrorvereinigung NSU geleistet zu haben.

 

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

„Die heutige Haftentlassung ist Folge der milden Strafe für einen der wichtigsten Helfer des NSU. Während Gamze Kubasik weiter auf die versprochenen Antworten, weiter auf Aufklärung des Mordes an ihrem Vater wartet, lassen sich nun zwei der maßgeblichen NSU-Unterstützer draußen von der Neonaziszene feiern. Für Gamze Kubasik und ihre Familie ist das als Ergebnis des über 5 Jahre lang andauernden Prozesses bitter.“

 

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