Hatte das BKA eine V-Person im Umfeld des Trios? Wurde das versucht im Nachhinein zu vertuschen?

Neben dem letzten Banküberfall des Trios in Eisenach am 4.11.2011 spielte am heutigen Tage vor allem die Auswertung der Telefondaten von André E. und seiner Frau Susan E eine wesentliche Rolle. Dabei kam es zu möglichen Unregelmäßigkeiten. Nach dem 04.11.2011 waren nahezu alle Daten bis zum 11.11.2011 vom Handy André E.'s gelöscht. So ergab es sich jedenfalls bei einer Auswertung des BKA aus den von der forensichen Abteilung gewonnenen so genannten Rohdaten. Diese forensiche Abteilung arbeitet mit einer Spezialeinheit der Bundespolizei zusammen.

Dem auswertenden Zeugen des BKA wurde vorgehalten, dass der Direktor dieser Bundespolizeistelle ausgesagt hat, dass einer seiner Mitarbeiter - vermeintlich auf Aufforderung des BKA - nach Extraktion der Daten des Telefons, den Datenbestand bei der Bundespolizei komplett gelöscht habe. Der Direktor habe durch einen anderen Mitarbeiter versucht, die Daten wiederherzustellen. Stunden später sei dieser Mitarbeiter eingetroffen und habe festgestellt, dass die Löschung der Daten gerade läuft, mithin noch nicht - wie vorher berichtet  -bereits geschehen sei. Die Daten hätten dann "intern" wieder hergestellt werden können. Der Direktor habe ferner angegeben, dass es ein Problem geben würde, wenn herauskommen würde, dass das BKA jemanden als V-Person im Umfeld des NSU gehabt habe.

Der Auswerter vom BKA gab an, dass er mit der Beschaffung der Daten nichts zu tun gehabt habe. Er bestätigte jedoch auch, dass das Fehlen von Daten nach dem 4.11.2011 im gelieferten Rohmaterial auffällig sei.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

"Es wäre zumindest auffällig, wenn das BKA eine sofortige Löschung der Daten in Auftrag gegeben hätte und ein Mitarbeiter der Bundespolizei dazu widersprüchliche Angaben macht. Dieser Vorgang muss dringend weiter aufgeklärt werden. Bisher ist nicht bekannt, ob dass BKA selbst V-Personen im Umfeld des Trios hatte, bzw. ob sogar André E. Informationen an das BKA weitergegeben hat. Um Spekulationen entgegen zu wirken, wären hierzu klare Angaben des BKA und entsprechnde Vervollständigung der Akten angezeigt."

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