Klage gegen Förderstopp
Die Organisation Radikale Töchter hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Ablehnung der Förderung im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ durch die Bundeszentrale für politische Bildung erhoben. Unser Kollege Paul Hothneier begleitet das Verfahren als Rechtsanwalt der Organisation.
Wir freuen uns, die Arbeit unserer Mandant*innen im Bereich der politischen Bildung und Aktionskunst verteidigen und unterstützen zu können. Die Ablehnungsentscheidung ohne Angabe von tragfähigen Gründen zu einem Zeitpunkt, zu welchem sie längst auf die Bewilligung ihres Antrags vertrauen durften, ist aus unserer Sicht rechtswidrig und bedarf einer Korrektur durch das Gericht.
Das Verfahren wird unterstützt vom Gegenrechtsschutz, einem Projekt von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Für die Einzelheiten verweisen wir auf die heutige Pressemitteilung von Radikale Töchter: https://radikaletoechter.de/aktuelles/pressemitteilung-13-10-2026/
