Nutzung der US-Air Base Ramstein vor dem Bundesverwaltungsgericht

Am 25. November 2020 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage dreier jemenitischer Staatsangehöriger, die im Jahre 2012 zwei Angehörige durch einen US-Drohnenangriff auf ihr Dorf verloren haben. Unser Kollege Rechtsanwalt Sönke Hilbrans vertritt die Kläger, die schon vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erfolgreich waren. Sie streben an, die Bundesregierung zu verurteilten, bei der US-Regierung auf eine völkerrechtskonforme Nutzung der US-Air Base Ramstein zu dringen, damit sie und andere Zivilist*innen inm Zukunft nicht bei Drohnenangriffen zu Schaden kommen.

Die Kläger werden von dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Berlin, unterstützt. Mehr zum Fall und zum Verfahren finden Sie hier.

Presseanfragen richten Sie in dieser Sache bitte ebenfalls an das ECCHR.

 

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