Anzeige gegen Polizeibeamten unter anderen wegen Falschaussage gestellt

Am 6. Juni 2021 fand am Rande von Berlin eine Kundgebung gegen den dort stattfindenden AfD-Parteitag statt. Die Situation war entspannt und friedlich, bis die Polizei anfing, gegen die Teilnehmer*innen der Kundgebung wegen angeblicher Beleidigungen eines Politikers vorzugehen. Dabei betraten Einsatzkräfte mehrmals das Kundgebungsgelände, schubsten und schlugen die Teilnehmer*innen und nahm mehrere von ihnen fest. Der Leiter der Kundgebung sah sich daraufhin gezwungen, die Kundgebung vorzeitig abzubrechen, da er die Sicherheit der Teilnehmer*innen nicht mehr gewährleisten konnte.

Gegen den gesamten Einsatz der Polizei wurde bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben.

Am 20. September 2022 fand vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Strafverfahren gegen einen der Teilnehmer der Versammlung statt. Ihm wurde tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung vorgeworfen. Er soll eine Festnahme behindert und dabei einen Polizeibeamten geschlagen haben. Auf dem von der Verteidigung präsentierten Videomaterial war deutlich sichtbar, dass von dem Teilnehmer überhaupt keine Aktion gegen Polizeibeamte ausging. Vielmehr war dokumentiert, dass er nur von dem Beamten anlasslos geschubst, dann zu Boden gerissen und anschließend festgenommen wurde. Das Videomaterial ließ daran keinen Zweifel. Der angeklagte Versammlungsteilnehmer wurde daraufhin – auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft – freigesprochen.

Der betroffene Versammlungsteilnehmer hat heute über seinen Rechtsanwalt Anzeige gegen den Polizeibeamten u. a. wegen falscher Verdächtigung, Falschaussage, Körperverletzung im Amt und Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

Sein Rechtsanwalt Dr. Stolle erklärt dazu: „Ohne das Videometarial wäre mein Mandant verurteilt worden. Sein Fall zeigt, dass Aussagen von Polizeibeamt*innen einer besonders kritischen Überprüfung bedürfen. Falsche Verdächtigungen und Aussagen müssen Konsequenzen haben, damit sich eine Fehlerkultur bei der Polizei entwickeln kann.“

Der Fall zeigt darüberhinaus, dass der Einsatz der 11. EHU der Berliner Polizei an dem Tag nicht der Verfolgung von Straftaten diente, sondern der Störung der Versammlung.

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