Stellungnahme zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz abgegeben

Rechtsanwalt Nils Kummert wurde als Einzelsachverständiger am 17. Mai 2021 vom Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das in Kürze in Kraft treten soll, angehört und hat in diesem Zusammenhang die folgende Stellungnahme abgegeben, in der er neben der Betonung einzelner positiver Schritte in die richtige Richtung eine Reihe von Defiziten und aus seiner Sicht sehr kritischen Punkten anspricht.
 

 

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