Strafanzeige wegen Veröffentlichung des Haftbefehls in Chemnitz gegen Lutz Bachmann, Mitarbeiter der Polizei, Justiz u.a.

Am heutigen Tag hat Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der u.a. um NSU-Prozess die Tochter des in Dortmund ermordeten Kioskbesitzers, Mehmet Kubasik, vertreten hatte Anzeige gegen den Pegida-Vorsitzenden Lutz Bachmann, verschiedene rechte Bewegungen und Mitarbeiter der Polizei, Justiz u.a. wegen des Verdachts der unbefugten Veröffentlichung von Dokumenten aus einem Strafverfahren sowie Verletzung der Dienstgeheimnisse erstattet.

Unter dem 26.08.2018 war es in Chemnitz zu einem Vorfall gekommen, an dessen Ende ein Mann aufgrund von Messerstichverletzungen verstorben ist. Gegen zwei Tatverdächtige wurde durch das Amtsgericht Chemnitz Haftbefehl erlassen. Dieser Umstand war der Öffentlichkeit bereits durch Pressemitteilungen bekannt. Danach kam es zu gewalttätigen Übergriffen von u.a. Rechtsextremisten, Neonazis und überregional organisierten Rechten in Chemnitz. In dieser aufgestachelten Stimmungslage wurde unter dem 29.08.2018 bekannt, dass der Vorsitzende des Vereins Pegida e.V. und verschiedene andere rechte Bürgerbewegungen den Haftbefehl zunächst auch unter Nennung aller Klarnamen ins Internet gestellt haben sollen sowie zu einem späteren Zeitpunkt zumindest mit teils geschwärzten Namen weiter veröffentlichten. Das mit Dienstsiegel versehene Dokument wirkt authentisch.

Insofern scheint klar, dass der Haftbefehl, der nur einem sehr beschränkt zugänglichen Personenkreis vorlag, an diese Person weitergelangt sein muss.

Es ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in der Beobachtung der Polizei und Justiz in Sachsen, die nicht das erste Mal den Eindruck erweckt, stellenweise Rechtsextremisten mit ihrer Arbeit in die Hände zu spielen. Immer wieder, auch in Verfahren wegen rechter Gewalt, die von hier aus vertreten wurden, wurde dieser Eindruck bestärkt. Erinnert sei beispielsweise an den Mord an Kamal Kilade 2010 in Leipzig, bei dem sich Polizei und Staatsanwaltschaft bis zuletzt weigerten, ein rechtes Tatmotiv anzuerkennen.

Die Weitergabe eines Haftbefehls in Chemnitz stellt einen neuen traurigen Höhepunkt dar. Aufgrund der zeitweisen Nennung der Klarnamen müssen nun nicht nur die Angehörigen des Getöteten, die Angehörigen der Beschuldigten, sondern auch Zeuginnen und Zeugen rechte Übergriffe oder zumindest Einflussnahmen befürchten.

Verwiesen sei auch darauf, dass Chemnitz der erste Ort war, in dem die damaligen Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrundes, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach ihrer Flucht aus Jena Unterkunft fanden. Verstecken mussten sie sich dort trotz laufender Fahndung  jedoch nicht wirklich. Sie nahmen an Grillfesten in Neo-Nazi-Kreisen teil, waren in der Szene aktiv und fühlten sich sicher.

Polizei und Justiz in Sachsen müssen nun zeigen, dass sie nachhaltig gewillt sind, auch in den eigenen Reihen ohne Einschränkung zu ermitteln. Wir werden die Strafanzeige und ihr Ergebnis aufmerksam verfolgen.

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