Streit um zeitweise Verhandlungsunfähigkeit von Zschäpe.

Presseerklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle
vom 8. Mai 2014

Streit um zeitweise Verhandlungsunfähigkeit von Zschäpe.

Nachdem der gestrige Verhandlungstag wegen des Verdachts eines Infekts der Angeklagten Zschäpe bereits aufgehoben wurde, ging es heute erneut zunächt darum, ob Sie heute verhandlungsfähig ist.

Die Ärzte der JVA hatten am gestrigen Nachmittag noch mitgeteilt, dass sich nach einer Untersuchung keine Anhaltspunkte für eine Erkrankung ergäben hätten, die Zschäpe an der Teilnahme der Hauptverhandlung hindern würde.

Gleich zu Beginn des Tages intervienierte allerdings ihr Verteidiger Rechtsanwalt Heer und meinte am heutigen Morgen habe es keine erneute Untersuchung gegeben, obgleich Zschäpe verschiedene Symptome geschildert habe.

Darauf ordnente der Vorsitzende ein erneute ärztliche Untersucung an, die dazu führte, dass die Verhandlung bis 12 Uhr wiederum unterbrochen werden musste.

Der Amtsarzt stellte dann fest, dass Zschäpe für heute tatsächlich nicht verhandlungsfähig sei. Die Verhandlung könne aber ab dem nächsten regulären Hauptverhandlungstag fortgesetzt werden.

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