Verfassungsbeschwerde gegen die automatisierte Abfrage biometrischer Passbilder erhoben

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Befugnis diverser Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste erhoben, automatisiert biometrische Passbilder abzurufen.

Unter den Beschwerdeführer*innen sind die Berliner Rechtsanwältin und ehemalige Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Halina Wawzyniak, zwei Investigativjournalisten des Blogs netzpolitik.org, Markus Beckedahl und Andre Meister, sowie ein Göttinger Rechtsanwalt, Sven Adam.

Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle von dka Rechtsanwälte Fachanwälte vertritt die Beschwerdeführer*innen vor dem Bundesverfassungsgericht; die GFF wird in dem Verfahren von Rechtsanwalt Benjamin Derin beraten. Für diese Verfassungsbeschwerde hat die GFF eine finanzielle Förderung des neu gegründeten Digital Freedom Fund erhalten.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Möglichkeit der Polizeibehörden und Nachrichtendienste des Bundes und der Länder sowie weiterer Behörden, bei Personalausweis- und Passbehörden automatisiert biometrische Lichtbilder abzurufen. Biometrische Lichtbilder können z.B. der Gesichtserkennung durch intelligente Kamerasysteme oder dem Abgleich mit anderen Datenbanken dienen.

Ein automatisierter Lichtbildabruf war bis zur Neuregelung durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises vom 7. Juli 2017 nur zum Zwecke der Strafverfolgung und nur dann automatisiert möglich, wenn die Personalausweis- oder Passbehörde auf andere Weise nicht erreichbar war und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährdet hätte.

Beide Einschränkungen sind durch die Neuregelung entfallen. Die vollständige Pressemitteilung der GFF finden Sie hier.

Zurück