Verfassungswidrigkeit der Besoldung von Berliner Beamt:innen: Wir unterstützen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19. November 2025 entschieden, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamt:innen in der Besoldungsordnung A im Zeitraum von 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig war. Beamt:innen die in den vergangenen Jahren rechtzeitig die erforderlichen Rechtsbehelfe, etwa Widerspruch oder Klage, gegen die verfassungswidrige Besoldung ergriffen haben, haben nun grundsätzlich Anspruch auf eine Nachzahlung.

Die Einzelheiten der Nachzahlung sowie die Auswirkungen auf die Besoldung in den Jahren ab 2021 sind noch ungeklärt.

Unsere Kollegen Sebastian Baunack und Paul Hothneier empfehlen: Berliner Beamt:innen sollten jährlich Widerspruch gegen ihre Besoldung einlegen und so in Zukunft Ansprüche auf Nachzahlung absichern. Nur bei Geltendmachung im laufenden Haushaltsjahr können Ihre Rechte gewahrt werden. Auch bei der Abwicklung der Nachzahlung für die vergangenen Jahre sind wir gerne bereit, über bestehende Ansprüche und deren Durchsetzung zu beraten und zu vertreten. Wir haben langjährige Erfahrung im Bereich des Besoldungsrechts, auch haben wir im Jahr 2023 für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) die Zulässigkeit eines gewerkschaftlichen Verbandsklagerechts auf diesem Gebiet gutachterlich geprüft.

Das Gutachten finden sie hier:

https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/Effektivierung-der-Rechtsstreitigkeiten-in-Besoldungsangelegenheiten.pdf

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