Versammlung zu Newroz in Hannover kann stattfinden

Mit Bescheid vom 9. März 2018 hat die Polizei Hannover die zentrale Versammlung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz untersagt. Auf Antrag der Veranstalter hat das Verwaltungsgericht Hannover heute entschieden, dass das Versammlungsverbot rechtswidrig ist. Die Versammlung kann somit stattfinden.

Jedes Jahr findet eine zentrale Versammlung zum kurdischen Neujahrsfest statt, an der 15. - 20.000 Personen teilnehmen. Dieses Jahr sollte die Veranstaltung in Hannover stattfinden. Nachdem dem kurdischen Verband, der die Newroz-Versammlung angemeldet hatte, seitens der Polizei Hannover signalisiert worden ist, dass ein Verbot ausgesprochen wird, hat der kurdische Verband seine Anmeldung zurückgezogen. Daraufhin hat ein breites Bündnis eine eigene Versammlung zum Newroz-Fest angemeldet. Diese wurde von der Versammlungsbehörde Hannover mit der Behauptung verboten, dass dies eine reine Propaganda-Veranstaltung für die PKK sei.

Auf Antrag der Veranstalter hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. März 2018 das Verbot aufgehoben. In dem Beschluss wird ausgeführt, dass die Annahmen der Versammlungsbehörde nicht nachvollziehbar seien. Ein Vergleich mit den bisherigen Versammlungen zum kurdischen Neujahrsfest ergibt, dass nur mit vereinzelten Verstößen gegen das PKK-Verbot zu rechnen sein werde. Dies könne aber nicht ein komplettes Versammlungsverbot rechtfertigen. Das Gericht macht auch deutlich, dass es keine veränderte Sicherheitslage in Bezug auf politische Aktivitäten von Kurdinnen und Kurden in Deutschland sieht.  

Rechtsanwalt Dr. Stolle, der die Veranstalter vertritt, erklärt dazu: „Der Beschluss macht deutlich, dass es keine rechtlichen, sondern offensichtlich nur politische Gründe für das Verbot gab. Politische Interessen, wie etwa ein verbessertes Verhältnis zur Türkei, können aber keine Eingriffe in Grundrechte rechtfertigen.“  

 

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