Verstöße gegen die Corona-Verordnungen?

dka steht Ihnen beratend zur Seite.

In den letzten zwei Wochen wurden aufgrund der Corona-Pandemie mehrere Rechtsverordnungen erlassen, die stark in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen. Von ganz besonderer Bedeutung für alle sind die Beschränkungen der Nutzung des öffentlichen Raumes.

Diese Rechtsverordnungen sind nicht nur weitreichend; sie lassen auch oft (zu viel) Interpretationsspielraum offen, so dass es in manchen Situationen unklar sein kann, was erlaubt ist und was nicht. Da die meisten der Verstöße gegen die Corona-Verordnungen mit Strafe und Bußgeld geahndet werden können, wird es in vielen Fällen nicht bei einer Ermahnung durch die Polizei bleiben, sondern ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet werden. Da eine Vielzahl der neuen Regelungen nicht so einfach durchschaubar ist, empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsanwält*innen von dka für Strafrecht und Verwaltungsrecht stehen Ihnen dabei gerne beratend zu Seite.

Sollten Sie von einer der Maßnahmen betroffen sein oder wollen Sie Ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen, können Sie sich gerne an uns wenden.

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