Verteidigung Wohlleben scheitert erneut mit Beweisantrag

Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle vom 09.06.2915

 

Verteidigung Wohlleben scheitert erneut mit Beweisantrag

 

Zum Beginn des Tages wurde ein BKA Sachverständiger zum Munitionsvergleich der mit Kaliber 6,35 aufgefundenen Munition und Patronenhülsen gehört, also zu den anderen, nicht mit der Ceska 83 verfeuerten Projektile. Vier Munitionsreste konnten der Pistole Bruni und Tatorten des NSU zugeordnet werden. Drei Waffen, mit denen die Patronen Kaliber 6,35 verfeuert wurden, konnten nicht aufgefunden werden.

 

Ein weiterer Sachverständiger wurde zum Lieferanten der Patronen gehört. Es ging nach einem Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben darum ob von dieser Firma auch Platzpatronen hergestellt wurden. Der Sachverständige suchte lange und fand zuletzt in einem Katalog von 1957 das Angebot von „Knallmunition“, danach nie wieder. Ein einziger Waffensammler aus der Slowakei besaß noch ein Exemplar. Seit dieser Zeit stellte die Firma im Kaliber 7,65 – also dem der Tatwaffe Ceska 83 - allein scharfe Munition her.

 

Am Nachmittag wurden zwei Mitarbeiterinnen einer Postfiliale in Chemnitz vernommen, die am 30.11.2000 mutmaßlich von Böhhardt und Mundlos überfallen wurde. Die Erinnerungen waren nur noch schwach vorhanden. Es wurden zwei bewaffnete Männer beschrieben, die in die Filiale stürmten, auf den Tresen sprangen und das Geld aus dem Tresorraum verlangten. Die Postmitarbeiterinnen seien „mörderisch erschrocken“ gewesen.

 

Böhnhardt und Mundlos konnten nach 2011 aufgrund der Videoaufzeichnungen, später aufgefundener Kleidungsstücke, Geldscheinbandarolen und Waffen als Täter identifiziert werden.

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