Was heißt Meinungsfreiheit, Presserecht, Friedenspflicht für Betriebsräte?

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt natürlich auch für Betriebsräte. Doch auch hier steckt der Teufel im Detail. Rechtsanwalt Daniel Weidmann, Partner der Kanzlei dka Rechtsanwälte | Fachanwälte erläutert, wie geschützte Meinungsäußerungen von potenziell brenzligen Tatsachenbehauptungen abzugrenzen sind, wie die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit die Medienarbeit der Betriebsräte beeinflusst und was der „Betriebsfrieden“ mit alledem zu tun hat.

In einem Beitrag für die IG Metall Berlin erläutert dka-Rechtsanwalt Weidmann, auf was Betriebsräte achten sollten.

 

Zurück