Kündigungen

Wer eine Kündigung erhalten hat, muss schnell reagieren: Möglicherweise kann sie aus formalen Gründen zurückgewiesen werden, das muss aber innerhalb einer Woche passieren. Auch eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Wir beraten Sie schnell und kompakt zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und leiten alle nötigen Maßnahmen ein.

Egal, ob der Arbeitsplatz erhalten werden soll, oder das Ziel eine gute Abfindung ist: Wir vertreten Sie vor Gericht und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Wir behalten auch die anderen Punkte im Blick, die bei Beendigungen wichtig sind: Ein ordentliches Zeugnis, der Anspruch auf Arbeitslosengeld und mehr.

Die Corona-Pandemie ist kein Kündigungsgrund! Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn der Arbeitsbedarf dauerhaft weggefallen ist. Deshalb ist eine Kündigungsschutzklage häufig sinnvoll.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 030-4467920