Pflegeversicherung

Mit der umfassenden Pflegereform sind insbesondere zum 01.01.2017 weitreichende Neuerungen in Kraft getreten. Statt der bisherigen drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade eingeführt, die auf einem völlig neuen System der Bewertung der Pflegebedürftigkeit beruhen. Daneben gibt es zahlreiche verfahrensrechtliche Neuerungen. Da es keine Vorlagen für diese neuen Regelungen gibt, ist es nicht ausgeschlossen, dass die konkrete Auslegung erst in den nächsten Jahren durch Gerichte gefunden werden muss. Hier gilt es, durch anwaltliche Unterstützung eine für die Betroffenen günstige Praxisanwendung durchzusetzen. Wir vertreten Sie daher gern auch in allen Angelegenheiten gegen Ihre Pflegeversicherung bzw. ggf. gegen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).