Künstlersozialkasse

Die KSK bildet einen Spezialfall der Sozialversicherung für Künstler. Wer ein Künstler oder eine Künstlerin ist, kann im Einzelfall sehr strittig sein. Nicht zuletzt deswegen geht es oft um die Frage, ob eine Mitgliedschaft in der KSK erreichbar bzw. erhaltbar ist. Auf der anderen Seite stellt sich für Unternehmen die Frage, ob sie als Verwerter verpflichtet sind, Künstlersozialabgabe zu zahlen und welche Pflichten sie diesbezüglich treffen. Auch hier vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten gegenüber der KSK.