Opferentschädigung

Opfer von Gewalttaten stehen oft nicht nur vor dem Problem, ihre Erfahrung zu verarbeiten, sondern es entstehen vielfältige juristische Probleme. Im Strafverfahren gegen den Täter steht ggf. eine Nebenklage an; Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche müssen zivilrechtlich durchgesetzt werden; Falls weitere Übergriffe drohen, muss ggf. eine entsprechende gerichtliche Verfügung gegen den Täter erwirkt werden und es besteht eben ggf. auch die Möglichkeit, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetzt (OEG) geltend zu machen. Diese Ansprüche gehören zum Sozialrecht und werden nicht selten bei all den straf- und zivilrechtlichen Verfahren vergessen.