Nebenklage

Wir sind nicht nur als Strafverteidiger:innen in Strafverfahren tätig, sondern auch als Beistände von Zeug:innen und Verletzten. Vor allem bei der Vertretung von Geschädigten rassistischer und neonazistischer Gewalt verfügen wir über eine langjährige Praxis und arbeiten in diesem Bereich mit einer Vielzahl von Beratungsstellen zusammen.

Wenn Sie Zeug:in in einem Strafverfahren sind, stehen wir Ihnen gern als Zeug:innenbeistand zur Verfügung. Die Pflichten einer Zeug:in sind umfassend, die Rechte eher gering. Wer Rollenkonflikte und mögliche eigene Strafverfahren vermeiden will, sollte sich rechtzeitig und umfassend informieren. Dies gilt besonders für Zeug:innen, die zugleich Verletzte sind. Hierbei stellen sich eine Vielzahl von Fragen: von der rechtzeitigen Stellung von Strafanzeigen und Strafanträgen über die Vorbereitung von Zeug:innenvernehmungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Sind Sie selbst durch die Tat geschädigt, ist die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten oft der erste und wichtigste Schritt für uns.

Bei einer Reihe von Straftaten wie etwa Körperverletzungs- und Tötungsdelikten, aber auch Straftaten gegen die Ehre und die sexuelle Selbstbestimmung, haben Verletzte und ggf. auch deren Angehörige das Recht, sich der Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger:innen anzuschließen und - mit eigenen Rechten ausgestattet - in der Hauptverhandlung aufzutreten. Die den Nebenkläger:innen zustehenden Rechte reichen von dem Recht auf Akteneinsicht, über das Frage- und Antragsrecht bis hin zu eigenen Rechtsmitteln. Nebenkläger:innen können dadurch ihre passive Rolle als Verletzte überwinden und aktiv am Strafverfahren teilnehmen. Diese Teilnahme ist oft auch deshalb sinnvoll, um später effektiv zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

Verletzte einer Straftat können sich dabei durch uns als Beistand vertreten lassen. Die Finanzierung der Nebenklage kann oft über spezielle Fonds (z.B. bei rassistischer und rechter Gewalt), Rechtsschutzversicherungen, Prozesskostenhilfe oder im Wege einer Beiordnung unabhängig von der eigenen wirtschaftlichen Situation gewährleistet werden. Sprechen Sie uns ruhig an, wir können Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten der Finanzierung in Ihrem speziellen Fall bestehen.