Disziplinarrecht
Beamt:innen befinden sich in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Ihr inner- wie außerdienstliches Verhalten muss nicht nur rechtskonform sein, sondern auch jederzeit den besonderen Anforderungen des Amtes entsprechen. Als Träger:innen hoheitlicher Gewalt und öffentlicher Aufgaben haben sie eine besondere Verantwortung gegenüber dem Dienstherrn und den Bürger:innen. Geht der Dienstherr davon aus, dass Beamt:innen gegen ihre Dienstpflichten verstoßen haben, dann hat er ein disziplinarrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Dienstpflichtverletzung aufzuklären. Ein solches Disziplinarverfahren kann bis zur Entfernung der:des Beamt:in aus dem Amt führen.
Nicht selten bezieht der Dienstherr auch die Staatsanwaltschaft ein, um strafrechtlich gegen die:den Beamt:in zu ermitteln. Für Beamt:innen besteht ein besonderes Risiko, dass gegen sie wegen des Vorwurfs der Untreue, des Betrugs, der Bestechlichkeit, der Vorteilsannahme, der Verletzung von Dienstgeheimnissen und Körperverletzung im Amt ermittelt wird. Das Strafverfahren tritt dann neben das Disziplinarverfahren. Feststellungen, die die Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Vorwurfs trifft, kann der Dienstherr ohne weiteres der Disziplinarmaßnahme zu Grunde legen. Daher ist eine Einlassung der:des Beamt:in im Strafverfahren auch für das Disziplinarverfahren von großer Bedeutung. Im Strafverfahren drohen Beamt:innen aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung erhebliche Strafen.
Deshalb ist es wichtig, dass Beamt:innen sich in solchen Fällen sowohl strafrechtlich als auch disziplinarrechtlich anwaltlich beraten und vertreten lassen. In unserer Kanzlei berät und vertritt Sie mit den Strafverteidigerinnen Rechtsanwältin Dr. Woweries und Rechtsanwältin Scharnhorst und den Disziplinarverteidigerinnen und -verteidigern Rechtsanwältin Kunze und Rechtsanwalt Baunack ein erfahrenes, kompetentes und engagiertes Team. Rechtsanwalt Baunack ist zudem Mitherausgeber und Autor eines Kommentars zum Bundesdisziplinargesetz. Gemeinsam vertreten wir sie mit einer abgestimmten Strategie sowohl im Straf- als auch im Disziplinarverfahren und achten darauf, dass Ihre Rechte in bester Weise wahrgenommen werden.
Zur Verteidigung in Straf- und Disziplinarverfahren treffen wir mit Ihnen regelmäßig eine der Bedeutung und Komplexität Ihrer Angelegenheit angemessene Honorarvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass eine Rechtsschutzversicherung in Strafverfahren regelmäßig keine Kosten übernimmt und in Disziplinarverfahren nur bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gerne informieren wir Sie über unsere Honorare.