Unsere Schwerpunkte

Arbeitsrecht.

Wir vertreten und beraten Arbeitnehmer:innen, etwa nach Kündigungen. Ein Schwerpunkt liegt im Öffentlichen Dienst. Außerdem unterstützen wir Betriebs- und Personalräte: Wir setzen Mitbestimmungsrechte durch und helfen bei Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen.
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Strafrecht. Öffentliches Recht.

Wir ergreifen Partei! Das Recht als Begrenzung staatlicher Macht und nicht als deren Legitimierung zu begreifen, das ist unser Grundverständnis. Das Strafrecht ist einer der schärfsten Mittel, mit dem der Staat in die Rechte von Bürger:innen eingreifen kann.
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News

Im Rettungsdienst tätige Feuerwehrleute haben Anspruch auf Zeitgutschrift

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 24.03.2026 (Az. OVG 4 B 37/24) in einem von unserer Kollegin Rechtsanwältin Storm vertretenen Fall entschieden: Die korrekte Wochenarbeitszeit von Feuerwehrleuten im Land Berlin, die überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt werden, beträgt 42 Stunden und nicht 44 Stunden. Betroffene können rückwirkend Zeitgutschriften verlangen.

Hintergrund:

Bisher war unklar, ob Feuerwehrbeamte, die überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt werden, eine wöchentliche Soll-Arbeitszeit von 44 Stunden oder von 42 Stunden haben. Hintergrund war, dass das Land Berlin seit Ende 2018 sowohl eine Dienstvereinbarung als auch eine Geschäftsanweisung angewandt hat, die jedoch zum Teil zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Soll-Arbeitszeit von feuerwehr-technischen Beamten führten.

Das Land Berlin war der Auffassung, die wöchentliche Soll-Arbeitszeit sei grundsätzlich 44 Stunden. Nur bei starker tatsächlicher Belastung, also wenn der wöchentliche Anteil an Bereitschaftsdienstzeiten weniger als 9,5 Stunden beträgt, könnte die Arbeitszeit nachträglich und auf Antrag auf 42h reduziert werden. Mit anderen Worten: es werden 8 Stunden monatlich dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Diese Ansicht führte zu zwei Problemen: erstens - es mussten Arbeitszeiten genau dokumentiert werden und zweitens – es mussten Anträge gestellt werden. Es verwundert also nicht, dass wenige Feuerwehrleute diese Option der Arbeitszeitreduzierung genutzt haben. Seit 2018 sei nach Aussage des Landes nur ein einziger Antrag positiv bescheiden worden. 

Diese Rechtsauffassung des Landes Berlin teilte das Oberverwaltungsgericht nicht. Unserer Argumentation folgend urteilte es, dass die Arbeitszeit feuerwehr-technischer Beamter, die überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt sind, unabhängig vom Umfang der Bereitschaftszeiten 42h beträgt. Voraussetzung für die (nachträgliche) Reduzierung ist allein der überwiegende Einsatz im Rettungsdienst. Wurde ein Beamter überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt, kann er für den entsprechenden Zeitraum rückwirkend die Gutschrift von 2h pro Woche auf sein Arbeitszeitkonto beanspruchen.

Welche Auswirkungen hat das?

Feuerwehrleute des Landes Berlin können nach unserem Verständnis des Urteils nun eine Gutschrift von Stunden auf ihr Arbeitszeitkonto verlangen für die Zeiträume, in denen sie überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt waren. Dies gilt für die Zeit seit September 2018 und zumindest bis August 2023, möglicherweise sogar bis jetzt, da das Land nach Auslaufen der maßgeblichen Regelungen keine neuen erlassen hat. Allerdings könnten Ansprüche bis Ende 2022 bereits verjährt sein.  

Was ist zu tun?

Feuerwehrtechnische Beamte, die in der Vergangenheit zumindest zeitweise oder aktuell noch überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt werden, sollten zeitnah beim Dienstherrn einen Antrag auf Gutschrift von Stunden stellen. Bei Ablehnung sollte fristgerecht Widerspruch eingereicht werden.

Gerne vertritt Sie unser im Beamten- und Arbeitsrecht erfahrenes Anwaltsteam bei der Antragstellung sowie im Widerspruchsverfahren. Nehmen Sie dazu einfach per E-Mail an storm@dka-kanzlei.de oder telefonisch unter der 030 / 446792-21 Kontakt mit uns auf.

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Wir suchen Dich zur Verstärkung unseres Teams im Arbeitsrecht

Wir sind eine mittelständische überregional tätige Kanzlei im Prenzlauer Berg. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Im arbeitsrechtlichen Bereich vertreten wir ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und beraten und vertreten Personal- und Betriebsräte sowie sonstige Gremien.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit (37 Std.) oder Teilzeit für unseren Bereich „Arbeitsrecht“

Deine Aufgabe besteht in der eigenständigen Führung eines Dezernats inklusive aller berufstypischen Tätigkeiten an einem modernen Arbeitsplatz in einem gut funktionierenden Team. Du arbeitest bei uns selbstständig und eigenverantwortlich mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt im Team auf Augenhöhe. Ein gutes Arbeitsklima und Wertschätzung sind für uns selbstverständlich.

Was Du mitbringen solltest:

  • Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
  • Du hast Spaß an Deiner Arbeit und bist ein Teamplayer
  • Du verfügst über ein gutes schriftliches und sprachliches Ausdrucksvermögen sowie über gute EDV-Kenntnisse
  • Du bist ein Organisationstalent und bringst Motivation und Lernbereitschaft für neue Arbeits- und Aufgabengebiete mit

Was Du bei uns bekommst:

  • eine anspruchsvolle Tätigkeit in unserer Kanzlei in harmonischem Miteinander und mit flachen Hierarchien
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Rücksichtnahme auf persönliche Bedürfnisse, auch Home-Office-Möglichkeit nach Vereinbarung
  • eine überdurchschnittliche Vergütung gemäß unserem hauseigenen Tarifvertrag inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und regelmäßigen Tariferhöhungen (aktuell ca. 36.800 € bis 50.600 € Jahresgehalt, je nach Berufserfahrung)
  • 30 Tage Urlaub, Fahrtkostenerstattung, VWL, Betriebliche Altersvorsorge, Übernahme der Kosten des Fitnessstudios bei uns im Haus, Bereitstellung von Getränken (Kaffee, Wasser, Saft)
  • einen modernen Arbeitsplatz mit höhenverstellbarem Schreibtisch, zwei Monitoren, Headset, etc.
  • gemeinsame Mittagspausen, Betriebsausflüge, interne Workshops zur Teambildung und Erarbeitung gemeinsamer Werte und Ziele
  • Unterstützung von Fortbildungen

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung, gern per E‑Mail an die folgende Adresse:

dka Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaft mbB

Frau Steffi Jonas

Immanuelkirchstraße 3 - 4

10405 Berlin

E-Mail: jonas.personal@dka-kanzlei.de

Tel. 030/446792-59

Fax 030/446792-20

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Streichung des Buchladens zur schwankenden Weltkugel von der Buchpreisliste

Letzte Woche wurde bekannt, dass der Beauftragte für Kultur und Medien, Herr Staatsminister Weimer, drei Buchläden von der Preisliste des Deutschen Buchhandels gestrichen hat. Betroffen ist unter anderem der in Berlin-Prenzlauer Berg ansässige Buchladen zur schwankenden Weltkugel. Wir von dka haben mit Bestürzung und Empörung von dieser Entscheidung Kenntnis genommen.

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