Unsere Schwerpunkte

Arbeitsrecht. Sozialrecht.

Wir vertreten und beraten Arbeitnehmer:innen, etwa nach Kündigungen. Ein Schwerpunkt liegt im Öffentlichen Dienst. Außerdem unterstützen wir Betriebs- und Personalräte: Wir setzen Mitbestimmungsrechte durch und helfen bei Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen.
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Strafrecht. Öffentliches Recht.

Wir ergreifen Partei! Das Recht als Begrenzung staatlicher Macht und nicht als deren Legitimierung zu begreifen, das ist unser Grundverständnis. Das Strafrecht ist einer der schärfsten Mittel, mit dem der Staat in die Rechte von Bürger:innen eingreifen kann.
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News

Betriebsratswahl am BER bei Malta Air

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 22. Februar 2023 im Verfahren 4 TaBVGa 1301/22 die Beschwerde der Malta Air (vormals Ryanair) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 7. Dezember 2022 zurückgewiesen und damit den Weg für die Wahl eines Betriebsrats freigemacht, der künftig die Interessen der am Flughafen BER stationierten Beschäftigten der Malta Air vertreten soll.

Die Fluglinie hatte geltend gemacht, dass sie keine Betriebsratswahlen dulden müsse, weil sie ihren Betrieb von der irischen Ryanair-Zentrale aus steuere und daher in Deutschland kein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bestehe. Davon konnte sie das Landesarbeitsgericht aber nicht überzeugen.

Die Gewerkschaft ver.di, die die Initiative zur Einleitung von Betriebsratswahlen ergriffen hatte, wurde im einstweiligen Verfügungsverfahren von Rechtsanwalt Daniel Weidmann vertreten.

Das Neue Deutschland berichtet: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171189.luftfahrt-starterlaubnis-fuer-den-betriebsrat.html

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Dienstzeiten als Abteilungsleiter:in bei einem Ministerium der ehemaligen DDR stehen der Anerkennung von Dienstzeiten vor dem 3.10.1990 nicht in jedem Fall entgegen.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Urteil vom 12.12.2022 – VG 2 K 2021/20 – zutreffend erkannt, dass Dienstleistungen als Abteilungsleiter*in in einem Ministerium der ehemaligen DDR nicht in jedem Fall dazu führen, dass Dienstzeiten vor dem 3.10.1990 bei der Festsetzung des Ruhegehalts außer Betracht bleiben müssen.

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Gamze Kubașik äußert sich zu den veröffentlichten Berichten des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz

Gamze Kubașik, die Tochter des vom NSU ermordeten Mehmet Kubașik gibt folgende Erklärung zu den von „ZDF Magazin Royale“ und „Frag den Staat“ veröffentlichten Berichten des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz ab:

„Danke Jan Böhmermann! Danke an „Frag den Staat“! Vor allem aber danke an die Menschen, die diesen Bericht weitergegeben haben, damit er veröffentlicht werden kann!

 

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