Unsere Schwerpunkte

Arbeitsrecht. Sozialrecht.

Wir vertreten und beraten Arbeitnehmer:innen, etwa nach Kündigungen. Ein Schwerpunkt liegt im Öffentlichen Dienst. Außerdem unterstützen wir Betriebs- und Personalräte: Wir setzen Mitbestimmungsrechte durch und helfen bei Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen.
Weiterlesen

Strafrecht. Öffentliches Recht.

Wir ergreifen Partei! Das Recht als Begrenzung staatlicher Macht und nicht als deren Legitimierung zu begreifen, das ist unser Grundverständnis. Das Strafrecht ist einer der schärfsten Mittel, mit dem der Staat in die Rechte von Bürger:innen eingreifen kann.
Weiterlesen

News

Unsere Kollegen Middel, Rüdesheim und Baunack in die Liste der besten Berliner Anwälte aufgenommen

Das Handelsblatt Research Institute hat in Zusammenarbeit mit der Zeitung Der Tagesspiegel die besten Berliner Anwält:innen ermittelt. Hierzu wurden mehr als 3.700 Anwält:innen um eine Empfehlung gebeten. Empfehlungen aus den eigenen Kanzleien durften nicht abgegeben werden. In der Befragung wurden im Arbeitsrecht unsere Kollegen Rechtsanwalt Middel und Rechtsanwalt Rüdesheim und im Beamtenrecht unser Kollege Rechtsanwalt Baunack ausgewählt. Wir freuen uns über die Auszeichnung unserer Rechtsanwälte aus dem Kreis der Kolleg:innen!

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/unfall-scheidung-erbstreit-das-sind-die-besten-anwalte-berlins-12222617.html

Weiterlesen …

Juristische Strategien im kommunalen Raum – Seminarangebote

Mit Blick auf die jüngsten Umfragewerte zu den Landtags- und Kommunalwahlen in mehreren Bundesländern zeichnet sich ab, dass vermehrt Personen in Verantwortung gelangen werden, die demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze ablehnen. Derartiges Denken und Handeln wird somit immer stärkeren Einfluss auf die Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik nehmen.

Weiterlesen …

Rechtsgutachten zu Verbandsklagen vorgelegt

Unsere Kollegen Rechtsanwalt Baunack und Rechtsanwalt Hothneier haben im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes gutachterlich geprüft, ob der Bundesgesetzgeber ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften und Berufsverbände in Besoldungsangelegenheiten der Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen einführen darf. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Einführung eines solchen Verbandsklagerechts rechtlich zulässig und zur Entlastung der Beschäftigten, Verwaltungen und Gerichte auch geboten ist. Die Einführung eines gewerkschaftlichen Verbandsklagerechts in Besoldungsstreitigkeiten würde den Rechtsschutz der Beschäftigten effektivieren und gleichzeitig dazu führen, dass ein Großteil der Verfahren entbehrlich werden würden. Das Rechtsgutachten ist auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes hier zur Verfügung gestellt: https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++312eb8f8-81fa-11ee-9a83-001a4a160123

Weiterlesen …