Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 24.03.2026 (Az. OVG 4 B 37/24) in einem von unserer Kollegin Rechtsanwältin Storm vertretenen Fall entschieden: Die korrekte Wochenarbeitszeit von Feuerwehrleuten im Land Berlin, die überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt werden, beträgt 42 Stunden und nicht 44 Stunden. Betroffene können rückwirkend Zeitgutschriften verlangen.
Hintergrund:
Bisher war unklar, ob Feuerwehrbeamte, die überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt werden, eine wöchentliche Soll-Arbeitszeit von 44 Stunden oder von 42 Stunden haben. Hintergrund war, dass das Land Berlin seit Ende 2018 sowohl eine Dienstvereinbarung als auch eine Geschäftsanweisung angewandt hat, die jedoch zum Teil zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Soll-Arbeitszeit von feuerwehr-technischen Beamten führten.
Das Land Berlin war der Auffassung, die wöchentliche Soll-Arbeitszeit sei grundsätzlich 44 Stunden. Nur bei starker tatsächlicher Belastung, also wenn der wöchentliche Anteil an Bereitschaftsdienstzeiten weniger als 9,5 Stunden beträgt, könnte die Arbeitszeit nachträglich und auf Antrag auf 42h reduziert werden. Mit anderen Worten: es werden 8 Stunden monatlich dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Diese Ansicht führte zu zwei Problemen: erstens - es mussten Arbeitszeiten genau dokumentiert werden und zweitens – es mussten Anträge gestellt werden. Es verwundert also nicht, dass wenige Feuerwehrleute diese Option der Arbeitszeitreduzierung genutzt haben. Seit 2018 sei nach Aussage des Landes nur ein einziger Antrag positiv bescheiden worden.
Diese Rechtsauffassung des Landes Berlin teilte das Oberverwaltungsgericht nicht. Unserer Argumentation folgend urteilte es, dass die Arbeitszeit feuerwehr-technischer Beamter, die überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt sind, unabhängig vom Umfang der Bereitschaftszeiten 42h beträgt. Voraussetzung für die (nachträgliche) Reduzierung ist allein der überwiegende Einsatz im Rettungsdienst. Wurde ein Beamter überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt, kann er für den entsprechenden Zeitraum rückwirkend die Gutschrift von 2h pro Woche auf sein Arbeitszeitkonto beanspruchen.
Welche Auswirkungen hat das?
Feuerwehrleute des Landes Berlin können nach unserem Verständnis des Urteils nun eine Gutschrift von Stunden auf ihr Arbeitszeitkonto verlangen für die Zeiträume, in denen sie überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt waren. Dies gilt für die Zeit seit September 2018 und zumindest bis August 2023, möglicherweise sogar bis jetzt, da das Land nach Auslaufen der maßgeblichen Regelungen keine neuen erlassen hat. Allerdings könnten Ansprüche bis Ende 2022 bereits verjährt sein.
Was ist zu tun?
Feuerwehrtechnische Beamte, die in der Vergangenheit zumindest zeitweise oder aktuell noch überwiegend im Rettungsdienst eingesetzt werden, sollten zeitnah beim Dienstherrn einen Antrag auf Gutschrift von Stunden stellen. Bei Ablehnung sollte fristgerecht Widerspruch eingereicht werden.
Gerne vertritt Sie unser im Beamten- und Arbeitsrecht erfahrenes Anwaltsteam bei der Antragstellung sowie im Widerspruchsverfahren. Nehmen Sie dazu einfach per E-Mail an storm@dka-kanzlei.de oder telefonisch unter der 030 / 446792-21 Kontakt mit uns auf.