Migrationsrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich des Migrationsrechts. Hierunter fassen wir die anwaltliche Vertretung in allen Bereichen des klassischen Aufenthaltsrechts, des Einbürgerungsrechts sowie des Asylrechts. Mit eingeschlossen ist auch das Freizügigkeitsrecht sowie das Arbeitserlaubnisrecht. Zusätzlich vertreten wir im Sozialrecht insbesondere auch die Rechte von Unionsbürger:innen sowie Drittstaatsangehörigen und verteidigen im sogenannten Ausländerstrafrecht.